Dies ist eine Diskussion zu Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung Man stelle sich eine kleine Eigentümergemeinschaft aus drei Eigentümern mit insgesamt 5 WE vor. Diese werden zumindest formal von einer WEG-Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz verwaltet. Nun ist es denkbar, dass sich von einem Jahr zum andern ein Posten des Wirtschaftsplans dramatisch verteuert hat - nehmen wir hier einmal die Heizkosten an. Allerdings erschließt sich den Eigentümern diese Kostensteigerung zunächst einmal nicht, auch wenn die WEG-Verwaltung zumindest eine Abrechnung mitsamt aller Belege durch Stadtwerke und Heizkostendienstleister vorgelegt hat, die in sich stimmig ist. Konsequenz ist eine Nicht-Entlastung der Verwaltung. Es soll zunächst Ursachenforschung betrieben werden, einer der Eigentümer bekommt sämltiche Unterlagen seitens der Verwaltung zur Verfügung gestellt und ermittelt einen sprunghaften Anstieg des Gasverbrauches, der zu einem signifankt höheren Abschlag im Folgejahr führt. Allerdings ist der hohe Gasverbrauch nicht mit den Heizkostenabrechnungen der einzelnen Wohneinmheiten in Zusammenhang zu bringen; es gibt allerdings noch einen Zwischenzähler, weil zwei Wohneinheiten über denselben Gasanschluß Gas für eine Brauchwassertherme beziehen. Die Verwaltung sieht sich nun nicht in der Lage, diese Zwischenzählerstände für die betreffenden Jahre zu beschaffen, die eigentlich Bestandteil des ganzen Abrechnungsmodells sein müssen. Auch zeigt die Verwaltung keinerlei Anstalten, in Sachen eines möglichen Ablesefehlers seitens der Stadtwerke tätig zu werden. Nach dieser etwas langen Fallstudie die Frage, wie weit eine WEG-Verwaltung nach §27 WEG dazu verpflichtet ist, die Aufklärung eines solchen Sachverhaltes voranzutreiben respektive Abrechnungen generell auf Plausibilität zu prüfen; die Eigentümergemeinschaft wähnt die Zuständigkeiten jedenfalls beim Verwalter. Daran anknüpfend wäre noch die allgemeine Frage zu klären, ob ein hohes Maß an Passivität und fehlender Initiatives seitens der WEG-Verwaltung - etwa wenn es um die fristgerechte Beseitigung eines vom Schornsteinfeger festgestellten Mangels geht, um die sich im Endeffekt wieder die Eigentümer kümmern müssen - in wie weit also diese Passivität als Nichterfüllung der in §2 7WEG genannten Pflichten anzusehen ist. Bin gespannt auf eure Einschätzung |
| |||
| AW: Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung Gucke hier: http://www.immobilien-fachwissen.de/...gentum%29&UID= m.E. gehören die genannten Klärungen zu seiner Aufgabe. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Aufgaben und Pflichten einer WEG-Verwaltung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 09.12.2010 09:40 |
| Aufgaben einer Gewerkschaft und Arbeitspflicht | Arbeitsrecht | 21.09.2009 14:05 |
| Qualitätsmanagement: Strategischer Erfolgsfaktor einer leistungsstarken Verwaltung | Nachrichten: Wissenschaft | 25.02.2009 19:00 |
| Disziplinarmaßnahmen gegen Angestellten einer städtischen Verwaltung? | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 18.03.2007 17:55 |
| Aufgaben, Rechte und Pflichten | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 31.07.2006 08:23 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios