Dies ist eine Diskussion zu Aufgaben Hauskonto, Auslagen für Reparaturen im Sondereigentum möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Aufgaben Hauskonto, Auslagen für Reparaturen im Sondereigentum möglich? Die gleiche Hausverwaltung führt die Mietangelegenheiten eines Eigentümers in dem gleichen Objekt. In der verwalteten Mietwohnung (Sondereigentum) fallen Reparaturarbeiten an. Der Verwalter hält Rücksprache mit dem Eigentümer ob diese durchgeführt werden sollen. Im Anschluss kümmert sich der Verwalter um alle weiteren Angelegenheiten der Beauftragung. Nun zur Frage: Darf der Verwalter das gleiche oben angegebene Hauskonto HK für mehrere Wochen belasten in dem er den Rechnungsbetrag für die angefallene Reparatur auslegt und erst dann die Rechnung an den Eigentümer weiterleitet? D.h. Kosten die eindeutig dem Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers zugeordent sind belasten das Konto der gesamten Eigentümergemeinschaft!? |
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| AW: Aufgaben Hauskonto, Auslagen für Reparaturen im Sondereigentum möglich? Es ist allgemein üblich dass gewisse, mehr oder weniger geringfügige Reparaturen im Sondereigentum von der Verwaltung erledigt und die Rechnung danach an den Eigentümer weitergeleitet wird. Hin und wieder kommt es auch vor, dass eine Verwaltung den Betrag auslegt, allerdings nur bei geringen Beträgen, da der Gemeinschaft sonst Zinseinkünfte entgehen. Auch sollte die Rechnung dann sehr schnell weitergeleitet werden und derjenige Eigentümer den Betrag schnell einzahlen. Richtiger wäre es allerdings, die Verwaltung würde die Rechnung nur weiterleiten, die Handwerker wissen im Allgemeinen, dass die Zahlung in solchen Fällen erst einige Tage später erfolgt. |
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