Dies ist eine Diskussion zu Auf einmal sollen die Katzen weg! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Nehmen wir mal an, man wohnt 7 Jahre lang in einer Wohnung( ebenerdig, 8 Parteien) und kauft diese anschließend. Wohnt nun 4 Jahre lang als Eigentümer drin. Hat 6 freilaufende Katzen (es gibt viele freilaufende Katzen in dieser Straße) die man auch schon als Mieter hatte. Es gab vom Vermieter keinerlei Haltungsverbote! Es beschwerte sich ab und an mal der eine oder andere Mieter wegen Kot auf der Wiese. Dies wurde damals kurz vom Vermieter erwähnt, aber nicht wirklich ernst genommen! Vor kurzem wurde die Nachbarwohnung verkauft, diese Eigentümerin beschwert sich extremst beim Verwalter wegen Kot auf ihrer Wiese. Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde man ermahnt die Katzen absofort als Wohnungskatzen zu halten, oder das Sondereigentum einzuzäunen aber bitte so das sich kein Nachbar wegen der Optik stört! Dies wäre aber ein Ding der Unmöglichkeit! Ansonsten würde man bei der nächste Versammlung über gerichtliche Maßnahmen entscheiden bzw. abstimmen! Es wurde auch behauptet es gäbe eine Hausordnung, von dieser wusste der Katzenbesitzer weder als Mieter noch als Eigentümer! Gabe es schon mal so einen Fall? Gibt es kein Gewohnheitsrecht/Bestandsrecht? Muss nicht erst bewiesen werden das es auch jene Katzen sind die das tun! ( Foto/Film)? Der Kot lag mit Sicherheit schon bei der Besichtigung dort, Wohnung wurde trotzdem gekauft! Hätte man vor Gericht überhaut eine Chance wenn es zu äußersten kommen würde? Bedanke mich vorab für fiktive Klärung des Falles! |
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| AW: Auf einmal sollen die Katzen weg! Zitat:
Landgericht München I, Az.: 1 T 1633/04 |
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| AW: Auf einmal sollen die Katzen weg! Danke, wie sähe es eigenlich aus wenn sich von 8 Parteien 7 enthalten und nur einer dafür wäre? |
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