Dies ist eine Diskussion zu auch eine Frage zu Makler innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| auch eine Frage zu Makler ich habe die vorige Diskussion bezüglich der Maklerprovision verfolgt und hätte dazu noch eine andere Frage: Angenommen ein Objekt wird im Rahmen eines Allgemeinvertrages von Makler A angeboten Angenommen auch zeitgleich bietet Makler B das gleiche Objekt im Rahmen eines Alleinvertrages an. Ein Kaufinteressent kontaktiert allerdings nur Makler A mit dem Allgemeinvertrag und wickelt den Kauf unter Provisionsanfall für Makler A ab. Könnte Makler B aufgrund seines Alleinvertrages nun auch Provisionsforderungen an den Käufer stellen, obwohl niemals ein Kontakt zwischen Käufer und Makler B bestanden hat? Würde der Käufer so in eine Doppelprovisionsfalle tappen, nur weil 2 Makler zeitgleich ein Objekt anbieten? Variante: Wie wäre die Sachlage wenn mal angenommen Makler B mit dem Alleinvertrag und auch Makler A mit dem Allgemeinvertrag gekündigt wären. Der damalige Kaufinteressent jetzt aber doch nachträglich obwohl der Vertrag gekündigt ist , unter Provisionsbeachtung des Maklers A (hat ja Kontakt vermittelt) kauft. Könnte Makler B auch nachwirkend noch Provisionsforderungen stellen, obwohl er längst gekündigt ist? Und zu keinem Zeitpunkt Kontakt zwischen Käufer und Makler B mit Alleinvertrag bestanden hat? Gäbe es hierzu eine 3 Jährige Nachwirkpflicht für Provision????? Vielen Dank für Eure Meinung dazu. Gruß, Karl |
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| AW: auch eine Frage zu Makler Das ist doch deutlich in dem anderen Tread schon beantwortet. Makler kann nur dann Provision verlangen, wenn durch seine Tätigkeit ein Kaufvetrag zustande kam und ein Maklervertrag zwischen ihm und dem Käufer bestand. Das ist hier nicht der Fall! Die Vertragssituation zwischen Verkäufer und Makler hat mit der zwischen Käufer und Makler gar nichts zu tun. Hier hat nur die Provisionspflicht zu Makler A bestand denn durch dessen Tätigkeit kam der Kaufvertrag zustande und mit dem bestand ein Vertrag! |
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