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Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Dies ist eine Diskussion zu Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 07:50
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Angry Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Das gekaufte Bauernhaus ist objektiv etwa minus EUR 20.000 wert. Allein der Daschstuhl würde > EUR 300.000 verschlingen. Es ist auch ein Wasserschaden und verrottete Bsalken sowie wegen Holzwurmbefalls auszutauschende Böden zu erwähnen.

die finanzierende Bank schickte zwei ihrer Leute. Der Käufer bezahlte deren Arbeit.

BEIM NOTAR
Keine Angaben zu bekannten Mängeln wurden gemacht!

GUTACHTER
Das Dach ist auch völlig falsch gebaut worden, abgesehen vom Zustand der Dachbalken.

LANDGERICHT
Es komme auf den Nachweis der subjektiven Beweggründe an bla bla, einen Gutachter wollte der Riochter nicht. Es spielte wohl auch keine Rolle das die Verkäufer versicherten, kein Abriss sei nötig, derweil der Käufer einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellte und sittenwidrigkeit anprangert.

WER ZAHLT FÜR EIN HAUS MIT NEGATIVEM WERT?
Niemand! Es seien angeblich sämtliche Mängel mitgeteilt worden. zudem sei das Haus ja nicht abrißreif. Es wurde ein Nachlass von EUR 10.000 wegen einer Dachreparatur erteilt, wobei diese Reparatur in Wahrheit EUR 300.000 übersteigen würde. Ein Dachdecker hätte sofort gesehen das das Dach unsicher konstruiert wurde und komplett ersetzt werden muss!! Also wer hat diesen angeblichen Kostenvoranschlag gemacht?

VITAMIN B
Die Betrüger sind mit einem Top Manager eines der größten Konzerne verwandt. Mir wurde gedroht, dies allein werde den Ausschlag geben. Irgendwelche Erfahrungswerte? Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren u n g e p r ü f t ein. wobei ein Zechpreller bei EUR 18,60 Schaden abgeholkt und auf der Wache vernommen würde. Hier wurde ich um einen hohen Betrag betrogen und habe keinerlei Gegenwert erhalten...

VERKÄUFER WOHNTEN JAHRZEHNTELANG IM HAUS UND SIND VOM FACH
Wie naiv ist die Justiz eigentlich? Wer interessiert sich für eine wertlose Immobilie, die schnell >EUR 400.000 zusätzlich an Sanierungsarbeiten kosten würde?


Hinweise werden erbeten!
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  #2 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 11:46
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AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Das Ganze ist wohl schon ausgeurteilt.

Da stellt sich die Frage, ob überhaupt noch Rechtsmittel möglich sind. Wenn nicht, lohnen sich keine Erörterungen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 12:13
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AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Zitat:
Zitat von kf6vci
Wer interessiert sich für eine wertlose Immobilie, die schnell >EUR 400.000 zusätzlich an Sanierungsarbeiten kosten würde?
Offensichtlich der Gimpel, der den Verkäufern auf den Leim gegangen ist.

Bitte bei der Formulierung die Forenregeln beachten.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 15:02
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AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Zitat:
Zitat von kf6vci
Wie naiv ist die Justiz eigentlich?
Da stellt sich eher die Frage wie naiv ein Hauskäufer eigentlich ist!
Besichtigt, alle Mängel sind offensichtlich, kauft unter (üblichem) Gewährleistungsausschluss, worauf der Notar hinweist und fängt dann das Motzen an.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2008, 08:26
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AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Interessante Sichtweise.

Es ist also kein Problem, ein sittenwidriges Rechtsgeschäft abzuschließen und als Verkäufer etwas ohne Gegenwert teuer zu verkaufen.

Die Schäden waren ja auch nicht offensichtlich, denn sonst hätte die Bank nicht eine Hypothek gewährt. Zudem wird nach wie vor abgestritten das das Haus abgerissen werden muss.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2008, 10:52
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Question AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Wenn das Objekt minus 20.000,- wert ist, wieviel hat der Käufer denn dann für den Kauf erhalten?

Geändert von HorstSchlemmer (16.06.2008 um 17:09 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 16.06.2008, 11:15
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AW: Arglistige Täuschung: Schrottimmobilie

Zitat:
Zitat von kf6vci
Es ist also kein Problem, ein sittenwidriges Rechtsgeschäft abzuschließen und als Verkäufer etwas ohne Gegenwert teuer zu verkaufen.
Das ist schon ein Problem, und es gibt unzählige Beispiele, bei denen sittenwidrige Rechtsgeschäfte annuliert wurden oder Immobilienverkäufe bei arglistiger Täuschung rückgängig gemacht wurden.

Ob dies aber im vorliegenden Fall zutrifft, kann nur unter genauer Prüfung aller Einzelheiten festgestellt werden. Immerhin hat sich aber ein Landgericht mit dem Fall befasst. Wenn dagegen keine Revision eingelegt wurde, sollte man den Rechtsfrieden wahren und die Sache als erledigt ansehen.
__________________
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