Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Arbeitsrechst (Urlaubsregelung)

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsrechst (Urlaubsregelung) innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 16:35
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 10
Keine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Paragraph290568 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Arbeitsrechst (Urlaubsregelung)

Hallo erst mal.

Frau Holle ist als Raumpflegerin in einem Zwergenheim angestellt und nebenher auch noch die zweite Vorsitzende im Personalrat. Das mal vorweg.

In diesem Zwergenheim ist es so, dass alle Urlaubsanträge bis zum 31.03. des Jahres eingegeben und somit auch genehmigt sein müssen. Wenn man keinen Feedback bekommt, ist der Urlaub somit auch genehmigt.
Allerdings wurde Frau Holle kurz nach ihrem Urlaub im Mai für ca. 2 - 3 Wochen krank. Allerdings verhält es sich jetzt so, dass Frau Holle, die sich bereits wieder in der Arbeit befindet, eigentlich nur noch ca. 2 - 3 Wochen arbeiten muss, um dann in ihren Sommerurlaub gehen zu können. Der Antrag wurde ja fristgerecht im März abgegeben und ist somit auch genehmigt. Da gibt es aber nun noch eine Göttin, die somit die Vorgesetzte von Frau Holle ist, und somit auch für die Uralaubsanträge verantwortlich ist. Da die Göttin allerdings jetzt bemerkt hat, dass sie zu diesem Zeitpunkt zuviel Personal in den Urlaub geschickt hat, ist sie der Meinung, einfach den Urlaub von Frau Holle kürzen zu können.
Nach vielen Erkundigungen, der restlichen Mitglieder im Personalrat, und noch von ihrer Gewerkschaft, steht Frau Holle eigentlich im Recht und kann daher in Urlaub gehen. Frau Holle plagen aber doch noch Zweifel, da die Göttin einfach zum Oberchef geht um Frau Holle dementsprechend anzuschwärzen. Was sie damit erreichen will, ist dem neutralen Betrachter allerdings noch schleierhaft. Die Furcht des Verlustes des Arbeitsplatzes spielt daher noch eine kleine, aber dennoch wichtige Nebenrolle, obwohl Frau Holle diesem "Verein" schon über 15 Jahre angehört und ausserdem noch im öffentlichen Dienst steht.
Andererseits ist Frau Holle mit der Göttin so verfahren, dass sie aus ihrer Kulanz einen Deal vorgeschlagen hätte, ihren Urlaub doch noch zu verschieben.
Und jetzt kommt die Frage an sich:
Hat Frau Holle jetzt noch etwas zu befürchten, was ihren Urlaub betrifft?
Hat Frau Holle irgendwelche Unannehmlichkeiten im Bezug des Oberchefs zu befürchten?
Ist im großen und Ganzen doch noch etwas unklar.

Ich danke dem geneigten Leser und hoffe auf gute Feedbacks
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 12:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Arbeitsrechst (Urlaubsregelung)

Das ist keine Frage zum Immobilienrecht!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Urlaubsregelung Beamtenrecht 12.11.2009 11:25
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 20.04.2009 22:19
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 18.02.2009 12:44
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 09.07.2008 11:34
Urlaubsregelung Arbeitsrecht 30.03.2007 12:45





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN