Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsrechst (Urlaubsregelung) innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Frau Holle ist als Raumpflegerin in einem Zwergenheim angestellt und nebenher auch noch die zweite Vorsitzende im Personalrat. Das mal vorweg. In diesem Zwergenheim ist es so, dass alle Urlaubsanträge bis zum 31.03. des Jahres eingegeben und somit auch genehmigt sein müssen. Wenn man keinen Feedback bekommt, ist der Urlaub somit auch genehmigt. Allerdings wurde Frau Holle kurz nach ihrem Urlaub im Mai für ca. 2 - 3 Wochen krank. Allerdings verhält es sich jetzt so, dass Frau Holle, die sich bereits wieder in der Arbeit befindet, eigentlich nur noch ca. 2 - 3 Wochen arbeiten muss, um dann in ihren Sommerurlaub gehen zu können. Der Antrag wurde ja fristgerecht im März abgegeben und ist somit auch genehmigt. Da gibt es aber nun noch eine Göttin, die somit die Vorgesetzte von Frau Holle ist, und somit auch für die Uralaubsanträge verantwortlich ist. Da die Göttin allerdings jetzt bemerkt hat, dass sie zu diesem Zeitpunkt zuviel Personal in den Urlaub geschickt hat, ist sie der Meinung, einfach den Urlaub von Frau Holle kürzen zu können. Nach vielen Erkundigungen, der restlichen Mitglieder im Personalrat, und noch von ihrer Gewerkschaft, steht Frau Holle eigentlich im Recht und kann daher in Urlaub gehen. Frau Holle plagen aber doch noch Zweifel, da die Göttin einfach zum Oberchef geht um Frau Holle dementsprechend anzuschwärzen. Was sie damit erreichen will, ist dem neutralen Betrachter allerdings noch schleierhaft. Die Furcht des Verlustes des Arbeitsplatzes spielt daher noch eine kleine, aber dennoch wichtige Nebenrolle, obwohl Frau Holle diesem "Verein" schon über 15 Jahre angehört und ausserdem noch im öffentlichen Dienst steht. Andererseits ist Frau Holle mit der Göttin so verfahren, dass sie aus ihrer Kulanz einen Deal vorgeschlagen hätte, ihren Urlaub doch noch zu verschieben. Und jetzt kommt die Frage an sich: Hat Frau Holle jetzt noch etwas zu befürchten, was ihren Urlaub betrifft? Hat Frau Holle irgendwelche Unannehmlichkeiten im Bezug des Oberchefs zu befürchten? Ist im großen und Ganzen doch noch etwas unklar. Ich danke dem geneigten Leser und hoffe auf gute Feedbacks |
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