Dies ist eine Diskussion zu Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? A hat ein eingetragenes Gehrecht auf Grundstück B, das er weitgehend allein nutzt. Er ist für die Pflege und den Unterhalt des Weges zuständig. Wenn A Arbeiten an dem Weg von einer Firma ausführen lassen möchte, muss er dann vorher den Eigentümer des Weges informieren (Frist?)? Und könnte der Eigentümer des Weges - wenn eine solche Vorinformation nicht erfolgte - der Firma den Zugang verweigern, wenn A nicht mit vor Ort ist? Danke und viele Grüße nieselpriem |
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| AW: Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? Eigentlich müsste es doch selbstverständlich sein, dass der Eigentümer eines Grundstückes darüber informiert wird, dass auf seinem Grundstück Arbeiten durchgeführt werden sollen und dazu fremde Menschen sich darauf bewegen. Er hat auch ein Mitspracherecht in Hinblick auf die durchzuführenden Arbeiten. Schließlich ist er Eigentümer! |
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| AW: Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? Hallo schielu, Danke für Deine Antwort. Ich sehe das genauso, wollte aber wissen, ob das auch rechtlich so zu sehen ist oder der Wegerechtsinhaber auch ohne Info an den Eigentümer schalten und walten kann, wie er möchte. Nehmen wir an, es ginge nicht gerade um den Ausbau des Weges, sondern nur um Pflegearbeiten z.B. durch den Winterdienst oder Gärtner, die aber dem Eigentümer nicht bekannt sind. Muss er ihm fremde Firmen auf seinem Grundstück dulden? Gruß nieselpriem |
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| AW: Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? Natürlich kann der Berechtigte für ihm obliegende Arbeiten auch fremde beauftragen. Das muss der Eigentümer schon dulden. Allerdings warum wird ihm das nicht gesagt. Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit! |
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| AW: Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? Nehmen wir an, das nachbarschaftliche Verhältnis ist nicht das beste, da kann sowas vorkommen. Deshalb interessiert mich die rein rechtliche Lage. |
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| AW: Arbeiten auf Wegerecht - Eigentümer informieren? Es genügt ein kleiner Brief! |
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