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Anwartschaftsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Anwartschaftsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.03.2008, 11:40
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Anwartschaftsrecht

Hallo,
mein Problem ist dieser Sachverhalt:

V ist Eigentümer eines Hotels. Das gesamte Inventar (Möbel, Wäsche, Gardinen etc ... ) für das Hotel hat Y geschlossen bei Möbelhändler Ingmar (U) gekauft, der sich bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an den gelieferten Sachen vorbehielt. Schließlich trat Y als Sicherheit für ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro dem Darlehensgeber (F) "seine Rechte an dem Inventar" ab, das Y jedoch weiter im Hotel benutzen dürfen soll.
Kurze Zeit darauf zahlte Y den restlichen Kaufpreis für das Inventar an I.

Wie prüfe ich dies?
Welche Anspruchsgrundlage? Wie baue ich diesen Tatbestand auf?

Hoffe um Ihre Hilfe
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  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 12:51
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AW: Anwartschaftsrecht

Ja, habe mich verschrieben.

Es müsste U heißen.

Das Problem ist:

Y hat von U nur einen Anwartschaftsrecht erworben ( meines erachtens).
Er tritt seine Rechte am inventar an den F ab.
Geht das nach 929 analog?
Der Y bezahlt erst nach dem Abtreten seiner Rechte den gesamten Kaufpreis, erwirbt nun F Eigentum?
Wenn ja, wie baut man so etwas auf?



Danke
Viele Grüße
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  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 14:22
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AW: Anwartschaftsrecht

Vielen Dank für die Hilfe:

Es ist so:

Bevor jedoch F das Inventar von Y abholt, beantragt ein anderer Darlehensgeber Zwangsversteigerung.
F macht Drittwiderspruchsklage geltend? Hat die Drittwiderspruchsklage des F erfolg? Hat er Eigentum erworben am Inventar?
Oder Muss er dieZwangsverteigerung dulden?
So lautet die Fallfrage.




Viele Grüße

Danke im Voraus
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2008, 14:57
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AW: Anwartschaftsrecht

Herzlichen Dank für die Informationen.


Habe so aufgebaut:
Drittwiderspruchsklage:
1. Zulässigket
2. Begründet der Klage
A. Interventionsrecht
a.Eigentumserwerb des Y von U dem Mönelhändler
= hat nur Anwartschaftsrecht erworben
b. F von Y ?

Ist das so richtig? Wie nun weiter?

Eigentumsverlust durch Einbringung ins Hotel (Zubehör ) , gibt es dafür eine AGL?
Eigentumsverlust an F durch SÜ ( = Sicherungsübereignung? Welche AGL?)

Vielennnnnnnnn Dannnnnnnnnnnnnnk
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