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Anteiliger Eintrag ins Grundbuch möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Anteiliger Eintrag ins Grundbuch möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.08.2006, 19:59
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Question Anteiliger Eintrag ins Grundbuch möglich?

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Eintrag in das Grundbuch.

Person A hat ein Grundstück geerbt.
Darauf wird zusammen mit Person B ein Haus gebaut und gemeinsam finanziert.

Nun möchte Person A im Falle einer Trennung nicht durch 2 Teilen, da es sein Erbe war.
Person B möchte natürlich auch ins Grundbuch, da er den Bau mit finanziert hat.


Kann man nun eine anteilmäßige Eintragung ins Grundbuch vornehmen (zum Beispiel Person B: ein Drittel/ Person A: zwei Drittel)?

Geht so etwas?

Geändert von Lazarus66 (29.08.2006 um 12:50 Uhr).
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Alt 30.08.2006, 17:49
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AW: Anteiliger Eintrag ins Grundbuch möglich?

Man kann jedes Erwerbsverhältnis im Grundbuch eintragen (z.B. 1/3 - 2/3 oder 1/10 - 9/10 usw.). Dieses muss im Vertrag notariell entsprechend vereinbart werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.09.2006, 08:06
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AW: Anteiliger Eintrag ins Grundbuch möglich?

Danke für die Antwort!
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