Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2010, 16:38
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2008
Beiträge: 71
Keine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suiwababbial hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

In einer WEG wurde anlässlich einer ETV am 30.07. d.J. die Jahresabrechnung 2009 wegen gravierender Fehler nicht genehmigt.
Seine Korrekturen hat der Verwalter bislang nicht vorgelegt, Bitten und Drängen auf Informationen und Unterlagen blieben bislang konsequent aus.

Die Kapitalanleger kommen nun mit jedem Tag mehr in Zugzwang, dass sie die umlagefähigen Kosten gegenüber Ihren Mietern bis zum 31.12.2010 abrechnen müssen.

Recherchiert man im Netz, stößt man auf folgende Informationen:

Rechnet der Vermieter nicht bis zum 31.12.2010 die Nebenkosten gegenüber seinem Mieter ab, dann verjähren diese Ansprüche und der Vermieter kann sie gegenüber dem Mieter nicht mehr geltend machen.

Der Eigentümer kann diesen Schaden gegenüber dem Verwalter nicht geltend machen, da er die Unterlagen beim Verwalter hätte einsehen und die Nebenkostenabrechnung gegenüber seinem Mieter selbst hätte erstellen können.

Kurzum: Der Vermieter bekommt von niemanden sein Geld. Der Verwalter kann den Schlaf der Gerechten schlafen.

Ist das tatsächlich so?

Ist das tatsächlich so, dass man einen Verwalter bestellt, weil man sich mit den buchhalterischen Dingen nicht auskennt, um dann vom Gericht gesagt zu bekommen „Dann mache halt Deine Buchhaltung selber“?????

Kennt jemand eine Möglichkeit, wie man den Verwaltung dennoch in die Haftung nehmen kann?

Wäre tolle, wenn jemand Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile hätte, die dem Kapitalanleger Schadensersatzansprüche zusprechen.

Viele Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2010, 10:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Wenn der Verwalter der WEG zu spät abrechnet, hat das keine Konsequenzen. Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Anders wäre es, wenn das Mehrfamilienhaus fremd verwaltet würde.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 09:21
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.104
99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wenn der Verwalter der WEG zu spät abrechnet, hat das keine Konsequenzen. Der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Anders wäre es, wenn das Mehrfamilienhaus fremd verwaltet würde.
Nee, das war nix!

Die verspätete Vorlage der Abrechnung durch den Hausverwalter oder ein Abrechnungsunternehmen ist vom Vermieter zu vertreten! BGB § 556 Abs.3.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 11:00
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Richtig, Ron-Wide!

Und trotzdem ist es schwierig, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Der Verwalter hat ja keinen Vertrag mit dem einzelnen Eigentümer, sondern mit der teil-rechtsfähigen Eigentümergemeinschaft.

Das heißt: Will man Schadenersatz gegen den Verwalter geltend machen, braucht man dafür einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.

Wenn ein Verwalter seinen Pflichten nicht ausreichend nachkommt,
bleibt die Möglichkeit, ihn mit Mehrheitsentscheidungen auszuwechseln und einen anderen Verwalter auszuprobieren. Ob es dadurch besser wird, merkt man allerdings erst viel später...

Als Vermieter kann man übrigens im Büro des Verwalters alle Unterlagen kopieren, die für die Mietabrechnung notwendig sind, um dann seine eigene Abrechnung gegenüber dem Mieter vorzunehmen.
Aus diesem Gesichtspunkt heraus entfallen vermutlich sowieso Schadenersatzansprüche gegen den Verwalter.

MfG, Wohni
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 12:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Der häufige Einwand, der Vermieter könne sich beim Verwalter jederzeit die für die Betriebskostenabrechnung benötigten Unterlagen beschaffen, „zieht nicht“. Denn es sind die Wohnungseigentümer, die erst einmal über die vom Verwalter vorgelegte Jahresabrechnung und zugleich auch über die Einzelabrechnungen beschließen müssen. Erst wenn der entsprechende Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung vorliegt, steht die endgültige Kostentragungspflicht des (vermietenden) Wohnungseigentümers fest.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 09.10.2010, 14:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.104
99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9104 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Bezüglich der Zwischenschaltung einer Hausverwaltung wird aber dennoch überwiegend die Meinung vertreten, dass eine solche Verzögerung dem Rechtskreis des Vermieters zuzuordnen ist.

Beschlüsse einer WEG haben nichts mit dem Versäumnis des Vermieters zu tun, die Abrechnung fristgerecht vorzulegen.

Forderungen des Vermieters, die sich aus solchen verspäteten Abrechnungen ergeben, kann er an die Hausverwaltung weiter geben.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 15:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/seite24.htm
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 10.10.2010, 22:10
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Danke, hera,

für den interessanten Link!

In dem Text heißt es:

"Jeder Wohnungseigentümer kann seinen eigenen Eigentums- oder Vermögensschaden selbständig gegenüber dem Verwalter geltend machen. Soweit dies nötig ist, kann das zuständige Amtsgericht angerufen werden.

Wenn der Verwalter dagegen ein Schaden am gemeinschaftlichen Eigentum oder am Verwaltungsvermögen verursacht, ist es erforderlich, dass in der Eigentümerversammlung ein Beschluss gefasst wird, durch den ein Wohnungseigentümer ermächtigt wird, den Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter geltend zu machen. Soweit dies nötig ist, kann dieser Anspruch vom ermächtigten Wohnungseigentümer auch vor dem zuständigen Amtsgericht eingeklagt werden.

Als Schadensersatz hat der Verwalter insoweit den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn er die Pflicht nicht verletzt hätte. Ist dies für den Verwalter nicht möglich oder geht es um eine Personenverletzung oder eine Sachbeschädigung, so kann Schadensersatz in Geld gefordert werden."


Wenn jemand auf Urteile Zugriff hat, wo nicht der Eigentümergemeinschaft, sondern einem einzelnen Eigentümer ein Schadenersatz zugesprochen wurde, bitte ich um entsprechende Meldung.

Danke im Voraus.
Wohni
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 08:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.991
99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2991 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Zitat:
Zitat von Wohni Beitrag anzeigen
Wenn jemand auf Urteile Zugriff hat, wo nicht der Eigentümergemeinschaft, sondern einem einzelnen Eigentümer ein Schadenersatz zugesprochen wurde, bitte ich um entsprechende Meldung.
schau mal. ob du was passendes findest:
http://www.pantaenius.biz/uploads/me...verwalters.pdf
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 11.10.2010, 09:54
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ansprüche gg. Verwalter wg. verspäteter Jahresabrechnung

Danke, hera,

eine interessante Präsentation!

Aber leider doch keine Hinweise auf Schadenersatzmöglichkeiten durch den Einzelnen.

MfG, Wohni
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Jahresabrechnung Sozialrecht 28.07.2010 19:26
Genehmigung der Jahresabrechnung Immobilienrecht 21.04.2010 11:50
Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter Immobilienrecht 05.03.2010 21:28
Strom Jahresabrechnung Bürgerliches Recht allgemein 27.12.2009 17:19
Rückstellung auf Jahresabrechnung Mietrecht 11.12.2009 20:27





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN