
11.07.2011, 08:39
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| Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen? Frau X hat vor ein paar Monaten eine Eigentumswohnung im 2. OG eines Mehrfamilienhauses (7 Parteien) mit insgesamt 3 Stockwerken, Baujahr 2001 gekauft. Nach Einzug fällt Lärm aus der obenliegenden Wohnung negativ auf, auf Nachfrage bei der Wohnungsverwaltung wird Frau X darüber in Kenntnis gesetzt, daß bereits 4 andere Anwohner, einer davon im Erdgeschoß der Wohneinheit, in der auch Frau X wohnt, einen mangelnden Schallschutz reklamiert haben, dies sei jedoch bereits 2007 bemängelt worden, die Wohnung von Frau X sei jedoch nicht innerhalb der Gewährleistungspflicht gemeldet worden, so daß ihre Ansprüche nun verjährt seien. Für die anderen 4 Wohnungen laufe ein schwebendes Verfahren bezüglich der mangelhaften Schalldämmung. Die betroffenen 4 Wohnungen wurden durch ein vom Gericht bestelltes Sachverständigenbüro bezüglich Schallmängel untersucht und Mängel festgestellt. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bauträger wegen der von dem Sachverständigen vorgeschlagenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Hat auch Frau X ein Anrecht auf Untersuchung ihrer Wohnung durch ein Sachverständigenbüro und - für den Fall, daß ein Schallschutzmangel vorliegt - Beseitigung dieses Mangels durch den Bauträger, auch wenn die Gewährleistungspflicht bereits abgelaufen ist? |