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Anrecht auf Rücklagenbeteiligung?

Dies ist eine Diskussion zu Anrecht auf Rücklagenbeteiligung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.03.2008, 07:49
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Anrecht auf Rücklagenbeteiligung?

Ein 1977 erbautes Haus hat drei Eigentümer (A, B und C), welche die Eigentümergemeinschaft bilden und sich selbst verwalten.

Nun möchte A die Fenster seiner Wohnung erneuern und die alten Holzrahmen durch moderne Kunststofffenster ersetzen. Er fragte B und C ob ein Zuschuß aus den Rücklagen möglich wäre, da laut Teilungserklärung die Außenseite der Fenster Gemeinschaftseigentum ist.
Dies wurde abgelehnt, da B und C der Meinung sind es würde sich um Schönheitsreperatur handeln.

In diesem Fall liegt, laut der Meinung von A, eher eine Modernisierung vor.

Gibt es konkrete Regelungen oder Gesetze welche Reperaturen oder Instandsetzungen aus den Rücklagen bezahlt werden müssen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 12:45
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AW: Anrecht auf Rücklagenbeteiligung?

Auch zur Modernisierung des Gem.-Eigt. bedürfte es eines Beschlusses der Eigentümerversammlung!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 15:57
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AW: Anrecht auf Rücklagenbeteiligung?

In den letzten Jahren wurde die Rechtssprechung gerade was Fenster angeht geändert. So sind Fenster inzwischen zwingend Gemeinschaftseigentum (komplett, nicht nur außen). Dies kann durch entsprechende (genauestens vormulierte) Beschlüsse der Gemeinschaft insoweit geändert werden, dass Erneuerung etc trotz Gemeinschaftseigentum von den Eigentümer bezahlt wird. Dazu ist jedoch wie gesagt ein Beschluss notwendig. Zur Erneuerung bzw. Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum ist entweder ein Beschluss notwendig (siehe Vorredner) oder es muss absolut dringend notwendig sein (Fenster undicht etc.)
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