Dies ist eine Diskussion zu Anliegerbeitrag Verkäufer oder Käufer ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Anliegerbeitrag Verkäufer oder Käufer ? Max Mustermann hat sich 2010 ein Haus gekauft. Wie er bei der Besichtigung erkennen konnte wurde die Straße saniert (Gehwege neu, Parkbuchten neu, Teerdecke neu).Diese Straßenarbeiten begannen schon ein Jahr vorher, also 2009. Und bevor die Straßenarbeiten losgingen bekamen die Anlieger eine Rechnung vom zuständigen Kommunalbetrieb, über die anfallenden Kosten, die der Verkäufer auch bezahlt hat. Da aber diese Rechnung nur 90% sind, und die restlichen 10% erst nach Beendigung der Straßenarbeiten an die jeweiligen Anlieger versendet werden, was aber erst 2011 sein wird. Der Verkäufer sicherte Max Mustermann zu auch diesen offenen Betrag zu begleichen sobald er als Rechnung vorliegen würde . Max Mustermann hat dies in seinem Kaufvertrag mit einbinden lassen,um sich abzusichern. Da Max sich mit dem Fachchinesiesch nicht so auskennt würde er gerne von euch wissen ob das ganze im Vertrag richtig formuliert wurde ?"Weitere Vereinbarungen" Anlieger- und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, dem Kommunalabgabengesetz oder gemeindlichen Satzungen trägt für die heute tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht und der Zustellung des Beitragsbescheides, der Verkäufer; alle übrigen trägt der Käufer. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass der Gemeinde gegenüber für etwaige offene Erschließungsbeiträge und nicht bezahlte Grundsteuer kraft des Gesetzes auch der zukünftige Eigentümer haftet. Hierzu garantiert der Verkäufer, dass keine Rückstände bestehen .[/B] P.S: Was heißt in dem Zusammenhang alle übrigen trägt der Käufer ? |
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| AW: Anliegerbeitrag Verkäufer oder Käufer ? Die, welche bis zum Vertragsschluss noch nicht bekannt/angefordert waren. Also neu anfallende! |
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| AW: Anliegerbeitrag Verkäufer oder Käufer ? Danke erstmal für die Antwort . Also müßte Max die 10% zahlen, obwohl der Verkäufer davon wußte ? Nennt man das wenn eine vorhandene Straße rundum erneuert wird und die kosten dem Eigentümer mitgeteilt werden Anlieger- oder Erschließungsbeitrag ? |
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