Dies ist eine Diskussion zu Angebot wie lange bindend? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Angebot wie lange bindend? Familie A interessiert sich für eine Haus u. will dieses kaufen. Der Verkäufer will 200000 Euro sehen. Familie A bestellt einen Gutachter, der sich das Haus anschaut, dieser stellt Mängel fest, so dass Familie A nur noch bereit ist z.B. 100000 Euros zu bieten. Familie A macht das auf Wunsch hin schriftlich mit den Text z.Zeit bieten wir für die Immobile xxx Euro. Der Verkäufer lehnt ab mit der Begründung, dass andere Leute bereiit sind diese Summe zu zahlen. 6 Monate später meldet sich der Verkäufer u. besteht darauf, dass Familie A die Immonbilie für 100000 Euros abnimmt (hat wie erwartet keine Käufer gefunden). Frage ist: Muss Familie A die Immobilie nehmen ? -Meiner Meinung ist zuviel Zeit vergangen,k der Verkäufer hat damals abgelehnt u. im Verkaufsangebot stand nur wwas von z.Zeit bieten wir xxx Euros. Danke schonmal |
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| AW: Angebot wie lange bindend? § 145 BGB Bindung an den Antrag Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Das Angebot wurde abgelehnt, der Zeitraum spielt m.E. keinerlei Rolle. Damit wäre die Angelegenheit erledigt. Hat denn der Verkäufer eine Begründung genannt, warum er den Interessenten jetzt nochmals kontaktiert? |
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| AW: Angebot wie lange bindend? Zitat:
Die Sache kann man getrost vergessen. Den Anbieter auch. Von diesem Haus würde ich die Finger lassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Angebot wie lange bindend? Hallo u. danke für die schnelle Antwort. Das Angebot wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass zu den Preis nicht verkauft wird. Er meldet sich wieder mit der Begründung, dass er irgendwann die Immobilie auch loswerden will (knn man ja auch verstehen, dass man nicht x jahre ein Haus behalten will, das nur kosten verursacht u. man auch nicht selbst einziehen kann, weil man ganz woanders wohnt. Ausserdem meint er nun, das er den zuerst geforderten Preis wohl tatsächlich etwas zu hoch lag (kann man auch verstehen, weil der Markt ist z.Z. ungünstig). Zitat:
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| AW: Angebot wie lange bindend? Wenn das Angebot nicht unbefristet notariell abgegeben wurde, hat es überhaupt keine rechtliche Wirkung. Der Verkäufer soll sich "schleichen"! |
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| AW: Angebot wie lange bindend? Zitat:
Wurde es dem abwesenden Verkäufer zugesandt? Dann konnte der Verkäufer das Angebot bloß innerhalb der "Antwortfrist" annehmen, d.h. innerhalb des Zeitraums, in dem mit einer Antwort gerechnet werden konnte. Zitat:
Außerdem wäre zu bedenken, daß selbst bei "fristgerechter" Annahme des Kaufangebots der so geschlossene Vertrag erst noch der notariellen Beurkung bedurft hätte, um wirksam zu werden. 11 |
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