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Angebot wie lange bindend?

Dies ist eine Diskussion zu Angebot wie lange bindend? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.01.2010, 10:24
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Angebot wie lange bindend?

Hallo folgender fiktiver Fall:
Familie A interessiert sich für eine Haus u. will dieses kaufen. Der Verkäufer will 200000 Euro sehen. Familie A bestellt einen Gutachter, der sich das Haus anschaut, dieser stellt Mängel fest, so dass Familie A nur noch bereit ist z.B. 100000 Euros zu bieten. Familie A macht das auf Wunsch hin schriftlich mit den Text z.Zeit bieten wir für die Immobile xxx Euro.
Der Verkäufer lehnt ab mit der Begründung, dass andere Leute bereiit sind diese Summe zu zahlen. 6 Monate später meldet sich der Verkäufer u. besteht darauf, dass Familie A die Immonbilie für 100000 Euros abnimmt (hat wie erwartet keine Käufer gefunden). Frage ist: Muss Familie A die Immobilie nehmen ? -Meiner Meinung ist zuviel Zeit vergangen,k der Verkäufer hat damals abgelehnt u. im Verkaufsangebot stand nur wwas von z.Zeit bieten wir xxx Euros.
Danke schonmal
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Alt 02.01.2010, 10:45
V.I.P.
 
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AW: Angebot wie lange bindend?

§ 145 BGB

Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


Das Angebot wurde abgelehnt, der Zeitraum spielt m.E. keinerlei Rolle. Damit wäre die Angelegenheit erledigt.

Hat denn der Verkäufer eine Begründung genannt, warum er den Interessenten jetzt nochmals kontaktiert?
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2010, 11:13
V.I.P.
 
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AW: Angebot wie lange bindend?

Zitat:
Zitat von Silke1970
6 Monate später meldet sich der Verkäufer u. besteht darauf, dass Familie A die Immonbilie für 100000 Euros abnimmt (hat wie erwartet keine Käufer gefunden). Frage ist: Muss Familie A die Immobilie nehmen ?
Erstens handelt es sich nur um ein Angebot, das abgelehnt wurde (siehe Ron-Wide). Außerdem muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden (§311b Absatz 1 BGB).

Die Sache kann man getrost vergessen. Den Anbieter auch. Von diesem Haus würde ich die Finger lassen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2010, 11:36
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AW: Angebot wie lange bindend?

Hallo u. danke für die schnelle Antwort.
Das Angebot wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass zu den Preis nicht verkauft wird. Er meldet sich wieder mit der Begründung, dass er irgendwann die Immobilie auch loswerden will (knn man ja auch verstehen, dass man nicht x jahre ein Haus behalten will, das nur kosten verursacht u. man auch nicht selbst einziehen kann, weil man ganz woanders wohnt. Ausserdem meint er nun, das er den zuerst geforderten Preis wohl tatsächlich etwas zu hoch lag (kann man auch verstehen, weil der Markt ist z.Z. ungünstig).



Zitat:
Zitat von Ron-Wide
§ 145 BGB

Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.


Das Angebot wurde abgelehnt, der Zeitraum spielt m.E. keinerlei Rolle. Damit wäre die Angelegenheit erledigt.

Hat denn der Verkäufer eine Begründung genannt, warum er den Interessenten jetzt nochmals kontaktiert?
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  #5 (permalink)  
Alt 02.01.2010, 12:31
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AW: Angebot wie lange bindend?

Wenn das Angebot nicht unbefristet notariell abgegeben wurde, hat es überhaupt keine rechtliche Wirkung. Der Verkäufer soll sich "schleichen"!
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  #6 (permalink)  
Alt 02.01.2010, 17:32
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AW: Angebot wie lange bindend?

Zitat:
Zitat von Silke1970
Familie A ist bereit 100000 Euros zu bieten. Familie A macht das auf Wunsch hin schriftlich mit den Text z.Zeit bieten wir für die Immobile xxx Euro.
War dieses schriftliche Angebot dem Verkäufer in dessen Anwesenheit unterbreitet worden? Dann hätte er es nur "sofort" annehmen können.

Wurde es dem abwesenden Verkäufer zugesandt? Dann konnte der Verkäufer das Angebot bloß innerhalb der "Antwortfrist" annehmen, d.h. innerhalb des Zeitraums, in dem mit einer Antwort gerechnet werden konnte.

Zitat:
Der Verkäufer lehnt ab ....
Damit ist dann auch die Frist vorrüber, innerhalb derer der Verkäufer das Verkaufsangebot hätte annehmen können.

Außerdem wäre zu bedenken, daß selbst bei "fristgerechter" Annahme des Kaufangebots der so geschlossene Vertrag erst noch der notariellen Beurkung bedurft hätte, um wirksam zu werden.

11
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  #7 (permalink)  
Alt 04.01.2010, 11:06
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AW: Angebot wie lange bindend?

Bereits das Angebot selbst hätte, um Wirksamkeit zu entfalten, notariell beurkundet werden müssen!
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