Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anfrage auf Auskunft Grundbuchamt eines Amtgerichtsbezirks

Dies ist eine Diskussion zu Anfrage auf Auskunft Grundbuchamt eines Amtgerichtsbezirks innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 11:26
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ElmshornBoy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Anfrage auf Auskunft Grundbuchamt eines Amtgerichtsbezirks

Mal angenommen A möchte die Adresse des Eigentümers B irgendeines Objekts in einer Straße erfahren, weil er von B die leerstehende, unansehliche and Tauben-bewohnte Immobilie kaufen möchte.
A fragt eines Tages das Grundbuchamt an, in dessen Amtsgerichtsbezirk sich die Immobilie befindet, weil er gern die Adresse des Eigentümers B erfahren würde, um mit diesem zu verhandeln. Einsicht in das Grundbuch wünscht A nicht.
Das Grundbuchamt des Amtsgerichtsbezirk teilt A mit, er möge eine Anfrage auf Auskunft stellen, die sachlich zu begründen sei.
Nun fragt A sich, wie diese Anfrage zu stellen sei, sodass dem Antrag stattgegeben wird. Sein sachlicher Beweggrund der Anfrage ist mit dem Eigentümer in Verhandlung zu treten.
Wie müsste A diesen Antrag stellen? Wo findet A Informationen zu einem solchen Antrag oder allgemeine Formblätter?

Mit freundlichen Grüßen
ElmshornBoy
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 11:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Anfrage auf Auskunft Grundbuchamt eines Amtgerichtsbezirks

Der Antrag wird formlos gestellt. Eine Begründung muss erfolgen da das AG die Auskunft nur bei berechtigtem Interesse geben darf. Einfacher wäre es beim Katasteramt!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2009, 20:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Anfrage auf Auskunft Grundbuchamt eines Amtgerichtsbezirks

Gem. § 12 GBO muss zur Einsicht bzw. Auskunft auf dem Grundbuch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Es gibt Urteile, denen zufolge eine Auskunft wegen Kauf- oder Miete nicht ausreicht.

Das GBA darf keine Auskunft erteilen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Dringende Auskunft nötig bezüglich eines mündlichen Vertrages Bankrecht 24.10.2009 12:59
falsche Grundbucheintragung durch das Grundbuchamt der DDR Immobilienrecht 17.11.2007 10:21
Bearbeitungszeit Grundbuchamt München Immobilienrecht 26.10.2007 13:56
Grundbuchamt - Pläne Immobilienrecht 15.05.2007 13:12
Auskunft über das Vermögen eines Ehegatten bei Trennung Familienrecht 08.09.2006 20:24





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN