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Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Dies ist eine Diskussion zu Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 22:44
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Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Wenn die Hausverwaltung die Wohnungseigentümer zur Eigentümversammlung (EV) einberuft und sich der Tagesordnungspunkt "Moderate Erhöhung der Verwaltervergütung" schließlich als 20% Erhöhung herausstellen würde und als solcher durch EV-Beschluss stattgegeben würde, wäre der Beschluss dann anfechtbar?

Vermutung: Durch die unzureichende Formulierung des Beschlussantrags ist der Beschluss anfechtbar. Der Antragsteller des Beschlusses müßte diesen vermutlich exakt ausformulieren.
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Alt 06.02.2010, 11:36
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Zitat:
Zitat von DEYJKARK
Wenn die Hausverwaltung die Wohnungseigentümer zur Eigentümversammlung (EV) einberuft und sich der Tagesordnungspunkt "Moderate Erhöhung der Verwaltervergütung" schließlich als 20% Erhöhung herausstellen würde und als solcher durch EV-Beschluss stattgegeben würde, wäre der Beschluss dann anfechtbar?
Nein!

Zitat:
Vermutung: Durch die unzureichende Formulierung des Beschlussantrags ist der Beschluss anfechtbar. Der Antragsteller des Beschlusses müßte diesen vermutlich exakt ausformulieren.
Die Formulierung ist nicht unzureichend!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 23:35
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Na dann! Vielen Dank für die ergiebige Antwort!

Ich vermute, dass eine 20%-ige Erhöhung der Verwaltungsgebühr eine entsprechende Ankündigung in der Einladung zu EV benötigt. Dies würde im Vorfeld den Eigentümern ein Prüfung, z.B. auf Gegebenheit des Marktes, erlauben.

Gefunden:
BGB Palandt, WEG §24, Rn 6 zur Einberufung der Versammlung:
Beschlußgegenstände, ..., sind so konkret anzugeben, dass eine Vorbereitung auf die Beschlußfassung möglich ist und die möglichen Folgen einer Nichtteilnahme erkennbar sind.
...
Nicht genügend z.B. "Änderung der Hausordnung", erhöhter Kostenansatz für Verwaltervergütung im Wirtschaftsplan für Beschluß über Vergütungserhöhung, ...
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 12:07
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Zitat:
Zitat von DEYJKARK
BGB Palandt, WEG §24, Rn 6 zur Einberufung der Versammlung:
Beschlußgegenstände, ..., sind so konkret anzugeben, dass eine Vorbereitung auf die Beschlußfassung möglich ist und die möglichen Folgen einer Nichtteilnahme erkennbar sind.
...
Dennoch ist der Hinweis auf als Beschlusspunkt in der Einladung ausreichend.

Zitat:
Nicht genügend z.B. "Änderung der Hausordnung", erhöhter Kostenansatz für Verwaltervergütung im Wirtschaftsplan für Beschluß über Vergütungserhöhung, ...
Hier ist ein Beschluss im Rahmen des Wirtschaftsplanes gemeint, nicht jedoch ein separater Erhöhungsbeschluss.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 22:08
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Und wie verhält es sich mit dem zweiten Gesichtspunkt?
Zitat:
Zitat von DEYJKARK
Beschlußgegenstände, ..., sind so konkret anzugeben, dass eine Vorbereitung auf die Beschlußfassung möglich ist und die möglichen Folgen einer Nichtteilnahme erkennbar sind.
...
Der nichtsahnende, desinteressierte Eigentümer, der auf EV's eh nicht versteht, worum es geht, der würde vielleicht gerade dann, wenn es um sein Geld geht, an der EV teilnehmen und gegen den Beschlussantrag votieren!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 10:44
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Auch "der nichtsahnende, desinteressierte Eigentümer" sollte tatsächlich immer zur Eigentümerversammlung gehen. Noch besser, wenn er sich zusätzlich noch auf die Themen vorbereitet oder sogar dazu beisteuert.

So könnte er vielleicht dann doch zum ahnenden und interessierten Eigentümer mutieren...

MfG
Wohni
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 10:54
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Zitat:
Zitat von DEYJKARK
der würde vielleicht gerade dann, wenn es um sein Geld geht, an der EV teilnehmen und gegen den Beschlussantrag votieren!
Bei dem Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung zur Erhöhung der Verwaltervergütung" weiß jeder worum es geht! Die Höhe wird dann in der EV sowieso behandelt oder/und abgesegnet!
Was soll dort sonst stehen? - "Moderate Erhöhung um 5, 10, 20, 30 %" ?
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  #8 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 20:48
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Zitat:
Zitat von schielu
Was soll dort sonst stehen? - "Moderate Erhöhung um 5, 10, 20, 30 %" ?
Dort sollte stehen: "Erhöhung um 20%", oder nur: "Erhöhung"!

"Moderat" steht für gemäßigt oder maßvoll. Das Attribut "moderat" im Zusammenhang mit 20% ist irreführend. Der Verdacht liegt nahe, dass es bei der Wortwahl darum ging die eigentliche Absicht zu verschleiern.

Zitat:
Zitat von Wohni
Auch "der nichtsahnende, desinteressierte Eigentümer" sollte tatsächlich immer zur Eigentümerversammlung gehen.
Dein Wort in Gottes Ohr! Mir scheint, dass das Gros der Eigentümer weder Rechte noch Pflichten kennt. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!" - das ist das gängige Motto. Der gängigste Beitrag zu EV's: "Man müßte doch eigentlich mal ..." heißt übersetzt: Ich mach nichts. Wenn es nichts kostet soll alles bleiben wie es ist. Oder ein anderer soll da mal ran!

Gruß
D.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 14:34
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AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung

Zitat:
Zitat von DEYJKARK
Dort sollte stehen: "Erhöhung um 20%", oder nur: "Erhöhung"!
Ist doch völlig egal, darüber gesprochen wird doch in jedem Fall und dann erst beschlossen!
Zitat:
Mir scheint, dass das Gros der Eigentümer weder Rechte noch Pflichten kennt. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!" - das ist das gängige Motto.
Was wer meint oder pers. kennt ist auch völlig wurscht. Deshalb gibt es ja nachvollziehbare Gesetze und die hat nunmal jeder zu kennen!
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