Dies ist eine Diskussion zu Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Vermutung: Durch die unzureichende Formulierung des Beschlussantrags ist der Beschluss anfechtbar. Der Antragsteller des Beschlusses müßte diesen vermutlich exakt ausformulieren. |
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Zitat:
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Na dann! Vielen Dank für die ergiebige Antwort! Ich vermute, dass eine 20%-ige Erhöhung der Verwaltungsgebühr eine entsprechende Ankündigung in der Einladung zu EV benötigt. Dies würde im Vorfeld den Eigentümern ein Prüfung, z.B. auf Gegebenheit des Marktes, erlauben. Gefunden: BGB Palandt, WEG §24, Rn 6 zur Einberufung der Versammlung: Beschlußgegenstände, ..., sind so konkret anzugeben, dass eine Vorbereitung auf die Beschlußfassung möglich ist und die möglichen Folgen einer Nichtteilnahme erkennbar sind. ... Nicht genügend z.B. "Änderung der Hausordnung", erhöhter Kostenansatz für Verwaltervergütung im Wirtschaftsplan für Beschluß über Vergütungserhöhung, ... |
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Zitat:
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Und wie verhält es sich mit dem zweiten Gesichtspunkt? Zitat:
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Auch "der nichtsahnende, desinteressierte Eigentümer" sollte tatsächlich immer zur Eigentümerversammlung gehen. Noch besser, wenn er sich zusätzlich noch auf die Themen vorbereitet oder sogar dazu beisteuert. So könnte er vielleicht dann doch zum ahnenden und interessierten Eigentümer mutieren... MfG Wohni |
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Zitat:
Was soll dort sonst stehen? - "Moderate Erhöhung um 5, 10, 20, 30 %" ? |
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Zitat:
"Moderat" steht für gemäßigt oder maßvoll. Das Attribut "moderat" im Zusammenhang mit 20% ist irreführend. Der Verdacht liegt nahe, dass es bei der Wortwahl darum ging die eigentliche Absicht zu verschleiern. Zitat:
Mir scheint, dass das Gros der Eigentümer weder Rechte noch Pflichten kennt. "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß!" - das ist das gängige Motto. Der gängigste Beitrag zu EV's: "Man müßte doch eigentlich mal ..." heißt übersetzt: Ich mach nichts. Wenn es nichts kostet soll alles bleiben wie es ist. Oder ein anderer soll da mal ran!Gruß D. |
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| AW: Anfechtbarer EV-Beschluss "Moderate Erhöhung" der Verwaltervergütung Zitat:
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