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Anbau-Balkon

Dies ist eine Diskussion zu Anbau-Balkon innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 09.05.2008, 12:05
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Cool Anbau-Balkon

Mal angenommen in einer WEG mit 9 Eigentümer sind nur französische Balkone vorhanden.
Nun beantragt ein Eigentümer die Anschaffung von Anbau-Balkonen, anstelle der franz. Balkone.

Bei der Eigentümerversammlung stimmen 7 Eigentümer dafür. 2 enthalten sich, da diese ebenerdig zum Garten ihren französischen Balkon haben und somit auch keinen Balkon brauchen.

Diese beiden Eigentümer nutzen nach der eigenmächtigen Entfernung der Balkongitter ihrer französischen Balkone, diese als "Terasse" mit Ausgang zum Gemeinschaftsgarten.

Die 7 Anbaubalkone wurden inzwischen angebracht und die Kosten unter den 7 Eigentümern aufgeteilt.

Da jedoch Balkone Gemeinschaftseigentum sind, müßten sich an den Kosten alle 9 Eigentümer beteiligen, oder ?

Bedanke mich schon jetzt für jede Beteiligung.

Grüße felice
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  #2 (permalink)  
Alt 09.05.2008, 12:42
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AW: Anbau-Balkon

Zitat:
Zitat von Felice
Da jedoch Balkone Gemeinschaftseigentum sind, müßten sich an den Kosten alle 9 Eigentümer beteiligen, oder ?
Eine Verteilung der Kosten von baulichen Veränderungen auf alle Eigentümer ist nur im Wege einer Vereinbarung, das heißt mit Zustimmung aller Eigentümer möglich.

Wer einer Maßnahme baulicher Veränderung nicht zugestimmt hat, ist auch nicht verpflichtet, die durch die Maßnahme entstehenden Kosten zu tragen.

Enthaltung ist nicht Zustimmung!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2008, 10:53
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Smile AW: Anbau-Balkon

Danke für Antwort.

Grüße Felice
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