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An wen zahlt Versicherung: Eigentümer oder Hypothekengläubiger

Dies ist eine Diskussion zu An wen zahlt Versicherung: Eigentümer oder Hypothekengläubiger innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2008, 13:03
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Exclamation An wen zahlt Versicherung: Eigentümer oder Hypothekengläubiger

Hi! Ich habe folgendes Problem:

Nehmen wir an, ein Grundstück ist belastet. Durch einen Brand fackelt alles komplett ab. An wen zahlt in so einem Fall die Versicherung?
An den Eigentümer des Grundstücks oder an den, der z.b. die Hypothek hat?

Wie ist es, wenn der Hypothekengläubiger Insolvenz angemeldet hat??

Danke im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 09:09
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AW: An wen zahlt Versicherung: Eigentümer oder Hypothekengläubiger

Ich würde gerne versuchen zu anworten, aber ich habe 2 Probleme:

1. Der Beitrag entspricht nicht ganz den Forenregeln (lassen Sie einfach das "ich" weg)

2. Ein Grundstück kann nicht abfackeln. Meinen sie damit ein Gebäude auf dem Grundstück?

Bitte ändern!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:52
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AW: An wen zahlt Versicherung: Eigentümer oder Hypothekengläubiger

Üblicherweise lassen sich die Banken in ihren Kreditverträgen eine entsprechende Abtretung unterschreiben, was steht da drin?

Seniors Maßregelung ist mir unverständlich da die eigentliche Frage doch abstrakt genug ist.
Wenn jemand mit so einem Fall Erkenntnisprobleme hat, ist das m.E. noch lange nicht persönlich.
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