Dies ist eine Diskussion zu Altrechtliches Gemeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Altrechtliches Gemeinschaftseigentum Ich habe ein altes Haus gekauft und damit auch ein Stück Land bekommen, das im Grundbuch als "gemeinschaftlich" eingetragen ist. Der Nachbar hat den gleichen Eintrag, aber es ist nicht spezifiziert wer welchen Anteil besitzt. Auch weitere Abmachungen gibt es nicht. Das Grundbuchamt konnte mir auch keine weiteren Auskünfte über die Rechtslage geben und meinte, das sei ein "altrechtlicher Anteil" (vor 1900) und nichts weiter ist festgelegt. So weit so gut. Nun sind aber leider die Grenzen dieses "gemeinschaftlichen" Stücks zum Nachbargrundstück nicht klar, und da die Vorbesitzerin dieses Stück nie genutzt hat ging der Mieter im Nachbarhaus (vom Eigentümer habe ich noch nichts dazu gehört) davon aus es sei seins und ist jetzt empört dass ich komme und "ihm sein Grundstück streitig machen will". Er verlangt, dass ich sämtliche Tätigkeiten dort unterlasse und meine Gegenstände (Blumentöpfe, Komposthaufen) entferne und auch meine Gartentüre zu diesem "gemeinschaftlichen" Stück nicht mehr öffne (er macht das aber selber weiter). Wo kann ich weitere Informationen bekommen zur Rechtslage - und was ich dort tun darf und was nicht? Viele Grüße, Frank |
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| AW: Altrechtliches Gemeinschaftseigentum Da es sich um eine gemeinsame Zufahrt handelte, hätte eine Teilung gar nicht stattfinden können ohne den Nutzwert zu zerstören. Nun ja, die Lösung: Eigentümerin des Nachbarhauses war pleite, Haus wird versteigert, ich kaufe es und bin somit plötzlich Vermieter des Störenfrieds. Der hat dumm geschaut und ist nach zwei Wochen einfach verschwunden, es war nicht mal eine Kündigung nötig! |
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