Dies ist eine Diskussion zu Altglascontainer - Verschmutzung des anliegenden Grundstücks innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Altglascontainer - Verschmutzung des anliegenden Grundstücks Ich bin auf der Suche nach Antworten zu folgendem Problem: Herr X erwarb ein ländliches Grundstück mit Wohnhaus, an dessen hinterer Grundstücksgrenze (direkt am Zaun) ein Stellplatz für Glas- und Altkleidercontainer angelegt ist. Weder diese Tatsache, noch der damit verbundene Lärm stellen ein Ärgernis dar. Ärgerlich und gefährlich sind aber Probleme, die einzelne, Herrn X unbekannte Personen hervorrufen. Regelmäßig - im Abstand von 1-2 Wochen - werden nachts der Altkleidercontainer um- und herausfallende oder herausgeholte Altkleider über den Zaun geworfen, Hecken und erreichbare Obstbäume damit "dekoriert". Weiterhin besteht die Gefahr, dass der Altkleidercontainer irgendwann auf den Zaun geworfen wird und diesen beschädigt. Außerdem, und das ist das Hauptproblem, landen Gläser und Flaschen auf dem Grundstück des Herrn X. Zum einen ist es ein täglicher, enormer Aufwand, das Grundstück abzulaufen und von fremden Müll zu befreien. Zum anderen sind die Scherben gefährlich für seine drei auf dem eigenen Grundstück freilaufenden Hunde. Schnittverletzungen bleiben leider nicht aus. Nicht ausschließen, jedoch auch nicht belegen kann Herr X., dass die Hunde gezielt mit Flaschen etc. beworfen werden, wenn sie hinter dem Zaun (absolut und unübersehbar ausbruchssicher) die Entsorger bellend begrüßen. Kann Herr X von der Gemeinde verlangen, dass der Containerstellplatz durch entsprechend hohe Fangzäune und Fixierungen gegen den geschilderten groben Unfug gesichert bzw. der Stellplatz verlegt wird oder muß er die Beeinträchtigungen dulden, bis es ihm gelungen ist, einen oder mehrere Täter namentlich benennen zu können? Letzteres wäre, auf Grund der Grundstücksgröße, nur mittels einer Videoüberwachung möglich, die aber seines Wissens nach zweckdienlich gar nicht erlaubt wäre, da sie den öffentlichen Straßenbereich einschließen müßte. Ich bedanke mich vorab für Ihre Meinung! |
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| AW: Altglascontainer - Verschmutzung des anliegenden Grundstücks Das muss er wohl hinnehmen. Verantwortlich ist nur der Verursacher! |
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| AW: Altglascontainer - Verschmutzung des anliegenden Grundstücks Vielen Dank für Ihr Statement! Könnte sich Herr X. nicht wenigstens auf den kaum vorhandenen Abstand zur eigenen Grundstücksgrenze berufen (50 cm zwischen den Containerrückwänden und seinem Zaun)? |
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