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Alter Baumbestand an Grundstücksgrenze

Dies ist eine Diskussion zu Alter Baumbestand an Grundstücksgrenze innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.04.2008, 18:51
Boardneuling
 
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Question Alter Baumbestand an Grundstücksgrenze

Guten Abend meine Damen und Herren,
wie sähe denn die Lösung in folgendem fiktiven Fall aus:
Zwei Grundstücke A und B liegen nebeneinander, nur durch einen kleinen Zaun getrennt. Auf Grundstück A steht sehr nahe an der Grundstücksgrenze ein alter Baum, dessen Äste zum einen auf das Nachbargrundstück B ragen, zum anderen bedingt durch das Alter des Baumes morsch werden.
Muss der Eigentümer von B bei dem Eigentümer von A nun tätig werden bzgl. des Zurückschneidens des Baumes oder muss A selbst tätig werden und den Baum ggf entfernen. Welche Nachteile entstünden B, wenn B nichts unternehmen würde, der Baum auf das Grundstück fallen und ggf das darauf stehende Haus des B beschädigen würde? Welche Versicherung würde ggf für einen derartigen Fall haften? Die von B? Oder die von A? Oder ist das einfach Pech für B?
Vielen Dank für Ihre Lösungen.
A.J.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 13:29
V.I.P.
 
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AW: Alter Baumbestand an Grundstücksgrenze

Zitat:
Zitat von Thami
Muss der Eigentümer von B bei dem Eigentümer von A nun tätig werden bzgl. des Zurückschneidens des Baumes oder muss A selbst tätig werden und den Baum ggf entfernen. Welche Nachteile entstünden B, wenn B nichts unternehmen würde, der Baum auf das Grundstück fallen und ggf das darauf stehende Haus des B beschädigen würde? Welche Versicherung würde ggf für einen derartigen Fall haften? Die von B? Oder die von A? Oder ist das einfach Pech für B?
A.J.
Stehen die morschen Bäume auf Privatgrund, dann haftet der Grundstückseigentümer bei Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht ( § 823 Abs. 1 BGB). Dieser Haftung kann er nur dann entgehen, wenn er nachweist, dass er regelmäßig zweimal im Jahr Baumkontrollen durchgeführt hat und bei dieser Gelegenheit Anzeichen für Krankheiten oder sonstige Anomalien (morsche Äste) nicht feststellen konnte. Für einen gesunden Baum, der bei einem Sturm entwurzelt wird, haftet der Grundstückseigentümer nicht.

( BGH, Urteil v. 23.4.1993, V ZR 250/92, NJW 1993 S. 1855; OLG Schleswig, Urteil v. 9.11.1994, 12 U 22/93, MDR 1995 S. 148; OLG Nürnberg, Urteil v. 26.6.1996, 4 U 612/96, AgrarR 1996 S. 322; OLG Hamm, Urteil v. 16.9.1999, 6 U 103/99, ZMR 2000 S. 289)

Ob die Haftpflichtversicherung des Verursachers dafür eintritt wage ich zu bezweifeln (bin aber gar nicht sicher).
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 17:50
Boardneuling
 
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AW: Alter Baumbestand an Grundstücksgrenze

vielen Dank für die Antwort :-)
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