Dies ist eine Diskussion zu Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis mir geht da mal wieder eine Sache durch den Kopf, die mir keine Ruhe lässt. Nehmen wir mal an, eine 88jährige alte Dame verkauft, warum auch immer, ihr Haus für einen Preis von 50.000 Euro, obwohl der tatsächliche Wert schätzungsweise um die 150.000 Euro liegt. Ihr wurde von den Käufern erklärt, dass doch weitreichende Reparaturen fällig sind und so hat sich die alte Dame bereit erklärt, ihr Haus zu einem, sagen wir mal super günstigen Preis, zu veräußern. Im Vertrag des Notars ist ein Nießbrauch eingetragen, allerdings steht da nur etwas über gesetzliche Bestimmungen, also nicht, dass die alte Dame ihr Haus noch ganz bewohnen darf. Besteht die Gefahr, dass die neuen Besitzer demnächst einziehen und der alten Dame nur noch ein oder zwei Zimmer zuweisen können. Besteht außerdem die Möglichkeit diese neuen Besitzer wegen des Verdachtes eines Betruges an einer alten Frau anzuzeigen, die eigentlich nicht wusste, was sie da unterschreibt und es auch von Notar nicht aufgeklärt wurde. Tatsache ist, dass die alte Dame nicht Nein sagen kann, jeder, der an der Tür klingelt, oder anruft kann Verträge bei ihr abschließen (Internetverträge ohne Internet und lauter solche Scherze), die dann aufwendig von irgendwelchen Verwandten rückgängig gemacht werden müssen. Im Nachhinein bereut sie diesen vorschnellen Vertrag ganz schrecklich und möchte ihn rückgängig machen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen. Ich wünsche einen schönen Abend und ganz lieben Dank |
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Eine Amtspflichtverletzung seitens des Notars anlässlich der Beurkundung ist dem SV nicht zu entnehmen. Zum Nießbrauch kommt es auf die Erklärungen der Parteien im notariellen Vertrag an. Zitat:
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Im Vertrag steht nur: "Für den Inhalt des Nießbrauchs gelten die gesetzlichen Bestimmungen" Da steht nichts, ob es das gesamte Haus betrifft, oder nur zwei Zimmer. |
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Zitat:
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Ich habe dann doch noch etwas gefunden: "Der Veräußerer behält sich an dem veräußerten Grundbesitz - Vertragsgegenstand das lebenslängliche Nießbrauchrecht vor, welches gleichzeitig eingeräumt wird" Also, nach meinem Verständnis, Haus und Grundstück, ohne das die neuen Besitzer da jetzt einziehen können??? Was noch einen Betrug vermuten lässt ist die Tatsache, dass 48.000 jetzt fällig sind und 2.000 in 2,5 Jahren und das bei einer 88jährigen Frau, die dieses Datum wahrscheinlich nicht mehr erlebt! Lieben Dank |
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Zitat:
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Der Nießbrauch umfasst das gesamte Haus. |
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Von vorschnell unterschreiben kann ja bei einem notariellen Vertrag keine Rede sein. Soweit die Dame nicht unter Betreuung steht, wird gegen den Vertrag auch nichts zu sagen sein. Die Dame wird bei ihrem Entschluss auch irgendwelche Vorteile für sich gesehen haben, wie z.B. 'flüssig" zu sein und mit dem Geld noch etwas zu machen, bevor es zu spät ist. Die hier gestellten Fragen haben für mich eher den Blickwinkel einer auf ein größeres Erbe schielenden Person. (Sorry, aber genau das lese ich zwischen den Zeilen.) MfG Wohni |
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Zitat:
Die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert wird als Schenkung gewertet, es fällt ggf. entsprechend Schenkungssteuer an. Zitat:
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| AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis Erstmal lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Klarstellen muss ich, dass ICH nicht erbenberechtigt bin, und die alte Dame auch nichts "Flüssiges" braucht, weil sie Geld genug hat. Sie lebt noch irgendwie mit den Preisen der Nachkriegszeit und dachte, dass diese 50.000 ein Vermögen sind. Die Dame hat Pflegestufe 2 und ich pflege sie! Die Erben wissen das alles noch nicht!! Ich habe gestern noch mal genau nachgehakt: Die neuen Besitzer standen ständig auf der Matte und haben darüber geprochen, wie gerne sie das Haus haben möchten. Irgendwann hat dann die alte Dame einen Preis genannt, der doppelt so hoch war, wie der jetzige Kaufpreis. Mit der Aussage, dass das Dach ja in der nächsten Zeit repariert werden müsste (da liegen noch Eternit-Platten drauf), und das die Entsorgung ja wenigstens 50.000 kosten würde, zog die Dame diese fiktive Summe (die bei weitem den Preis der Entsorgung überschreitet) vom Kaufpreis ab und zwei Tage später stand der Notar mit dem fertigen Vertrag vor der Tür (er hat also mit der Frau vorher kein Wort geredet)! Da die Käufer diesen Preis wohl finanzieren müssen (Geld ist seit knapp 4 Wochen nicht geflossen), würde mich noch interessieren, ob der Nießbrauch bei Zahlungsschwierigkeiten, sprich Versteigerung bestehen bleibt? Lieben Dank |
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