Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Dies ist eine Diskussion zu Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 16:51
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 80
Keine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Hallo ihr Lieben,

mir geht da mal wieder eine Sache durch den Kopf, die mir keine Ruhe lässt.

Nehmen wir mal an, eine 88jährige alte Dame verkauft, warum auch immer, ihr Haus für einen Preis von 50.000 Euro, obwohl der tatsächliche Wert schätzungsweise um die 150.000 Euro liegt. Ihr wurde von den Käufern erklärt, dass doch weitreichende Reparaturen fällig sind und so hat sich die alte Dame bereit erklärt, ihr Haus zu einem, sagen wir mal super günstigen Preis, zu veräußern.

Im Vertrag des Notars ist ein Nießbrauch eingetragen, allerdings steht da nur etwas über gesetzliche Bestimmungen, also nicht, dass die alte Dame ihr Haus noch ganz bewohnen darf. Besteht die Gefahr, dass die neuen Besitzer demnächst einziehen und der alten Dame nur noch ein oder zwei Zimmer zuweisen können. Besteht außerdem die Möglichkeit diese neuen Besitzer wegen des Verdachtes eines Betruges an einer alten Frau anzuzeigen, die eigentlich nicht wusste, was sie da unterschreibt und es auch von Notar nicht aufgeklärt wurde. Tatsache ist, dass die alte Dame nicht „Nein“ sagen kann, jeder, der an der Tür klingelt, oder anruft kann Verträge bei ihr abschließen (Internetverträge ohne Internet und lauter solche Scherze), die dann aufwendig von irgendwelchen Verwandten rückgängig gemacht werden müssen.

Im Nachhinein bereut sie diesen vorschnellen Vertrag ganz schrecklich und möchte ihn rückgängig machen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen.

Ich wünsche einen schönen Abend und
ganz lieben Dank
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 17:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Eine Amtspflichtverletzung seitens des Notars anlässlich der Beurkundung ist dem SV nicht zu entnehmen. Zum Nießbrauch kommt es auf die Erklärungen der Parteien im notariellen Vertrag an.
Zitat:
Im Nachhinein bereut sie diesen vorschnellen Vertrag ganz schrecklich und möchte ihn rückgängig machen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen.
Nach dem bisherigen SV dürfte der vom Notar beurkundete Kaufvertrag nicht zu beanstanden sein.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 17:29
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 80
Keine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Im Vertrag steht nur:
"Für den Inhalt des Nießbrauchs gelten die gesetzlichen Bestimmungen"
Da steht nichts, ob es das gesamte Haus betrifft, oder nur zwei Zimmer.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 17:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Zitat:
Zitat von geomaria
Im Vertrag steht nur:
"Für den Inhalt des Nießbrauchs gelten die gesetzlichen Bestimmungen"
Da steht nichts, ob es das gesamte Haus betrifft, oder nur zwei Zimmer.
das kann nicht die ausschließliche Formulierung zum Nießbrauchrecht sein; allenfalls ist vorstellbar, dass mit o.g. Ausführungen die mit dem Nießbrauch verbundenen privaten und öffentlichen Aufwendungen und Lasten, auch die außerordentlichen Lasten sowie Erschließungskosten o. ä. erfasst wurden
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 18:40
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 80
Keine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Ich habe dann doch noch etwas gefunden:
"Der Veräußerer behält sich an dem veräußerten Grundbesitz - Vertragsgegenstand das lebenslängliche Nießbrauchrecht vor, welches gleichzeitig eingeräumt wird"

Also, nach meinem Verständnis, Haus und Grundstück, ohne das die neuen Besitzer da jetzt einziehen können???

Was noch einen Betrug vermuten lässt ist die Tatsache, dass 48.000 jetzt fällig sind und 2.000 in 2,5 Jahren und das bei einer 88jährigen Frau, die dieses Datum wahrscheinlich nicht mehr erlebt!

Lieben Dank
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 21:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Zitat:
Ich habe dann doch noch etwas gefunden:
"Der Veräußerer behält sich an dem veräußerten Grundbesitz - Vertragsgegenstand das lebenslängliche Nießbrauchrecht vor, welches gleichzeitig eingeräumt wird"
Ein lebenslängliches Nießbrauchrecht mindert natürlich auch den Wert eines Hauses, auch bei einem Alter von 88 Jahren.
Zitat:
Also, nach meinem Verständnis, Haus und Grundstück, ohne das die neuen Besitzer da jetzt einziehen können???
zumindest nicht gegen den Willen der Nießbrauchberechtigten
Zitat:
Was noch einen Betrug vermuten lässt ist die Tatsache, dass 48.000 jetzt fällig sind und 2.000 in 2,5 Jahren und das bei einer 88jährigen Frau, die dieses Datum wahrscheinlich nicht mehr erlebt!
ein Betrug(sversuch) lässt sich m.e. auch hier nicht ableiten
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 11:56
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Der Nießbrauch umfasst das gesamte Haus.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 13:37
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 102
Keine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Wohni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Von vorschnell unterschreiben kann ja bei einem notariellen Vertrag keine Rede sein.

Soweit die Dame nicht unter Betreuung steht, wird gegen den Vertrag auch nichts zu sagen sein.

Die Dame wird bei ihrem Entschluss auch irgendwelche Vorteile für sich gesehen haben, wie z.B. 'flüssig" zu sein und mit dem Geld noch etwas zu machen, bevor es zu spät ist.

Die hier gestellten Fragen haben für mich eher den Blickwinkel einer auf ein größeres Erbe schielenden Person. (Sorry, aber genau das lese ich zwischen den Zeilen.)

MfG
Wohni
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 16:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Zitat:
Zitat von geomaria
Nehmen wir mal an, eine 88jährige alte Dame verkauft, warum auch immer, ihr Haus für einen Preis von 50.000 Euro, obwohl der tatsächliche Wert schätzungsweise um die 150.000 Euro liegt.
Die Dame darf ihr Haus verkaufen zu welchem Preis sie möchte.
Die Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert wird als Schenkung gewertet, es fällt ggf. entsprechend Schenkungssteuer an.
Zitat:
Im Vertrag des Notars ist ein Nießbrauch eingetragen, allerdings steht da nur etwas über gesetzliche Bestimmungen, also nicht, dass die alte Dame ihr Haus noch ganz bewohnen darf.
Die Berechtigte ist durch die Einräumung wirtschaftliche Eigentümerin und die Kosten und Lasten zu tragen. Im Gegenzug stehen ihr sämtliche Mieteinnahmen zu. Die Berechtigte bestimmt die Mieter.
Zitat:
Besteht die Gefahr, dass die neuen Besitzer demnächst einziehen und der alten Dame nur noch ein oder zwei Zimmer zuweisen können.
Nein, da die Dame bestimmt wer im Haus wohnt.
Zitat:
Besteht außerdem die Möglichkeit diese neuen Besitzer wegen des Verdachtes eines Betruges an einer alten Frau anzuzeigen, die eigentlich nicht wusste, was sie da unterschreibt und es auch von Notar nicht aufgeklärt wurde.
Solange die Dame geschäftsfähig ist, kann sie jeden Vertrag unterschreiben (mit allen Rechten und Pflichten), es herrscht Vertragsfreiheit. Über was soll der Notar "aufklären"? Der Vertrag kennt den Vertragsgegenstand und den Wert des Vertragsgegenstandes nicht.
Zitat:
Tatsache ist, dass die alte Dame nicht „Nein“ sagen kann...
Das ist dann das "Problem" der Dame.
Zitat:
Im Nachhinein bereut sie diesen vorschnellen Vertrag ganz schrecklich und möchte ihn rückgängig machen. Gibt es hierzu irgendwelche Ideen.
Nein, der Vertrag kann nicht rückgängig gemacht werden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 07.01.2010, 05:00
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 80
Keine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, geomaria hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Alte Dame verkauft Haus zu Spottpreis

Erstmal lieben Dank für die zahlreichen Antworten.

Klarstellen muss ich, dass ICH nicht erbenberechtigt bin, und die alte Dame auch nichts "Flüssiges" braucht, weil sie Geld genug hat. Sie lebt noch irgendwie mit den Preisen der Nachkriegszeit und dachte, dass diese 50.000 ein Vermögen sind.

Die Dame hat Pflegestufe 2 und ich pflege sie!

Die Erben wissen das alles noch nicht!! Ich habe gestern noch mal genau nachgehakt: Die neuen Besitzer standen ständig auf der Matte und haben darüber geprochen, wie gerne sie das Haus haben möchten. Irgendwann hat dann die alte Dame einen Preis genannt, der doppelt so hoch war, wie der jetzige Kaufpreis. Mit der Aussage, dass das Dach ja in der nächsten Zeit repariert werden müsste (da liegen noch Eternit-Platten drauf), und das die Entsorgung ja wenigstens 50.000 kosten würde, zog die Dame diese fiktive Summe (die bei weitem den Preis der Entsorgung überschreitet) vom Kaufpreis ab und zwei Tage später stand der Notar mit dem fertigen Vertrag vor der Tür (er hat also mit der Frau vorher kein Wort geredet)!

Da die Käufer diesen Preis wohl finanzieren müssen (Geld ist seit knapp 4 Wochen nicht geflossen), würde mich noch interessieren, ob der Nießbrauch bei Zahlungsschwierigkeiten, sprich Versteigerung bestehen bleibt?

Lieben Dank
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haus verkauft - Auszugstermin? Recht, Politik und Gesellschaft 04.04.2010 22:21
Unser Haus wird verkauft Mietrecht 13.11.2006 15:18
Investition ins Haus in Erwartung, es zu erben - Haus wurde verkauft! Erbrecht 21.04.2006 07:59
Hauskauf zur Eigennutzung – nur möglich alte Dame inklusive? Immobilienrecht 25.10.2005 09:46
Haus verkauft!! Was jetzt?? Mietrecht 19.10.2005 13:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN