Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Frage zu Berufungen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Allgemeine Frage zu Berufungen mal angenommen, die Klage einer WEG gegen Ihren Verwalter wurde abgewiesen und ein Teil der Eigentümer geht in eine Berufugsklage. Was würde für die Eigentümer, die nicht an der Berufung teilnehmen passieren, wenn die Berufung obsiegt ? Wie könnte die Kostensituation für diese Eigentümer aussehen ? Würden sie Ihre Vorauszahlungen aus der ersten Instanz/ später Schadensersatzzahlungen zurückerstattet bekommen oder würden dann nur die Kläger der Berufungsverhandlung Ihre Kosten (erste & zweite Instanz) zurückerstattet bekommen ? Kann jemand etwas zu so einem fiktiven Fall sagen? Vielen Dank im Voraus für die Antworten... |
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| AW: Allgemeine Frage zu Berufungen Wenn der Prozess nur im namen der eiinzelnen Wohnungseigentümer geführt wurde und nicht namens der WEG als GbR, dann bekommen auch nur die Teilnehmer der zweiten Instanz im Falle des Obsiegens irgendwelche Kosten erstattet. Dies deshalb, weil Urteile immer nur zwischen den Parteien wirken: Daher sind die niicht an der Berufung teilnehmenden Eigentümer nicht Partei des zweitinstanzlichen Rechtsstreits, so dass auch nicht deren kosten der Gegenseite auferlegt werrden können. Das ist übrigens keine besonders allgemein gehaltene Frage...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Allgemeine Frage zu Berufungen Zitat:
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| AW: Allgemeine Frage zu Berufungen KOmmt immer darauf an, um was es konkret geht. Kann mir schon so einige Kostellationen vorstellen...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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