Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich? innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 10:31
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Nehmen wir mal an eine Person bekommt aufgrund einer nicht ausreichenden Schufa keinen §34c Schein. Nun arbeitet diese Person trotzdem für ein Immobilienbüro und führt die von mir oben aufgeführten Aufgaben aus und legt bei einem zustande gekommenden Verkauf oder Mietvertrag seinem Chef, der ja im Besitz dieses §34c Scheins ist die Rechnung vor, der dann mit seinem Firmennamen und seiner Unterschrift die fällige Courtage-Rechnung unterzeichnet und auch dementsprechend die haftbare Person ist, da ja auch unter seinem Firmennamen gearbeitet und vermittelt wurde. Nun ist meine Frage, ob diese Person ohne diesen §34c Schein all diese Tätigkeiten wie die Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbesichtigungen durchführen darf ohne gleichfalls der Unterzeichner der fälligen Rechnungen zu sein??Gibt es da nicht diese Tippgeberveträge und als was müsste der Chef der Firma diese Person dann einstellen und was für ein Gewerbe müsste die Person anmelden um für den Chef arbeiten zu dürfen? Außerdem besitzt die Person einen Kleingewerbe schein für allgemeine Bürotätigkeiten, die ihm aber sicher nicht erlauben diese Maklertätigkeiten vor Ort auszuführen und damit wohl mindestens nur die Akquise am Telefon erlaubt oder?Vielen vielen dank schon mal vorab für die Hilfe und nette Grüße von mir.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 12:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Eine SCHUFA-Auskunft wird bei der Gewerbeanmeldung nach 34 c nicht gefordert.
Die Genehmigung nach 34 c ist für Gelegenheitsmakler nicht erforderlich. Die gen. Tätigkeit ist keine Maklertätigkeit.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 12:16
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Ja aber ein privates Insolvenzverfahren läuft noch bis nächstes jahr und damit bekommt man glaub ich den §34c Schein nicht!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 12:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 14
Keine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, danvie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Also darf die Person diese Aufgaben für das Immobilenbüro ausüben ohne selber eine Unterschrift bei einer Courtagerechnung zu leisten und ohne den §34c zu besitzen?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 12:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Akquise,Objektaufnahme und Wohnungsbischtigungen auch ohne Maklerschein §34c möglich?

Bislang war von Insolvenz nicht die Rede, lediglich von SCHUFA! Wie dem auch sei:
Für folgende selbstständig ausgeübte Berufstätigkeiten ist eine Erlaubnis nach § 34 c GewO notwendig:

* Nachweis oder Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume;
* Nachweis oder Vermittlung von Vertragsabschlussmöglichkeiten über Darlehen, Versicherungen, Bausparverträge (es sei denn, die Tätigkeit wird für einen Vertragspartner ausgeübt - eine Bausparkasse, ein Versicherungsunternehmen usw.);
* Nachweis oder Vermittlung von Mietverträgen durch Hausverwalter und WEG-Verwalter (bei reiner Vermögensverwaltung liegt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor);
* Tätigkeit als Bauträger, Baubetreuer.

Merkmale einer gewerbsmäßigen Tätigkeit sind im Wesentlichen:

* Selbstständigkeit (Tätigkeit in eigenem Namen und eigener Rechnung).

Der freie Mitarbeiter muss die Merkmale der Selbstständigkeit erfüllen, daher benötigt er auch eine Erlaubnis nach § 34c GewO.

Vorsicht: Da es auf die tatsächliche Umsetzung des mit ihm vereinbarten Vertrags ankommt und nicht auf die vertragliche Formulierung, besteht die Gefahr, dass er de facto Arbeitnehmer sein kann, insbesondere bei Vorliegen von Weisungsgebundenheit und/oder Einbettung in feste Organisationsformen und -abläufe in einem Unternehmen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Rechnung auch ohne Steuernummer möglich? Steuerrecht 21.08.2008 15:38
Scheidung - evtl auch ohne große Kosten/Aufwand möglich? Familienrecht 15.10.2007 15:19
Bauträger hat keinen §34c Baurecht 06.11.2006 20:48
Wohnungen gegen Provision auch ohne Maklerschein? Immobilienrecht 10.09.2005 15:53





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN