Dies ist eine Diskussion zu Aenderungsantrag der Tagesordnungspunkte fuer eine Eigentuemerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| A ist Verwalter einer Wohngemeinschaft, er hat die Tagesordnungspunkte zu einer Versammlung verschickt. B ist Eigentuemer und moechte die Tagesordnung aendern bzw. ergaenzen lassen. Er beantragt dieses eine Woche vor Versammlung schriftlich bei A Ist A verpflichtet diese Aenderungen aufzunehmen, oder kann A nach gutduenken ablehnen? Danke fuer die Infos |
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| AW: Aenderungsantrag der Tagesordnungspunkte fuer eine Eigentuemerversammlung Servus, das kommt darauf an, wie wichtig der Punkt ist und ib ein Fehler vorliegt oder ob ein Beschluss gefasst werden muss, würde ich sagen. Zunächst einmal ist eine Woche vorher sehr knapp wegen der Einladungsfrist, es müsste also eventuell erneut eingeladen werden. Es könnte sonst ein Antrag auf der Versammlung gestellt werden, die TO zu ändern. wenn es sich nicht um sehr viele Eigentümer handelt, sollte man die Absicht vielleicht vorher kundtun, vielleicht schließen sich andere an. Der Hausvewalter hat idR die Punkte auf der TO aufzustellen, die den Bedürfnissen der Eigentümer entsprechen, schließlich ist er Dienstleister. IN einem schlauen Buch heißt es zur TO u.a.: "Welche Punkte in die TO aufgenommen werden, bestimmt der Einberufungsberechtigte (Verwalter) nach pflichtgeäßem Ermessen. Er kann als "Minus" zu seinem Einberufungsrecht bestimmte TOP nachschieben. Einzelne oder auch mehrere Wohnungseigentümer haben einen ANspruch darauf, dass bestimmte Beschlussgegenstände in die TO aufgenommen werden, wenn hierüber nach den Grundsäätzen ordnungsgemäßer Verwaltung ein Beschluss zu fassen ist. [...] Durch einstweilige Anordnung gem §44 Abs. 3 WEG kann entweder der Verwalter zur Ankündigung eines TOP verpflichtet oder der antragstellende Wohnungseigentümer zur Ankündigung ermächtigt werden, wenn der Verwalter einem sachlich begründeten Verlangen nicht nachkommt (BayObLGZ 1988, 287f.)" Und so weiter. Grüße |
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