
24.01.2007, 05:47
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Jan 2007
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| Änderung Schlüssel für Nebenkosten der Allgemeinheit Wenn jemand erreichen möchte, dass der Abrechnungschlüssel der Nebenkosten der Allgemeinheit in einer Wohnungseigentümergemeinschaft verändert wird, hat er da eine Chance oder regelt das Wohnungseigentümergesetz dies abschließend? Wenn A zum Beispiel für die Reinigung des Treppenhauses, die jährliche Überprüfung der Feuerlöscher oder die Gartenpflegemittel anteilig mehr zahlt als B, nur weil seine Wohnung in der Wohnanlage größer ist - kann er erreichen, dass derartige Kosten pro Wohnung abgerechnet werden?
Und ganz allgemein, wann wird eine Entscheidung in der Eigetnümerversammlung per Mehrheit und wann nur bei Einstimmigkeit beschlossen? |