Dies ist eine Diskussion zu Änderung Grundbucheuntragung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Änderung Grundbucheuntragung ich habe ein Frage zu folgender Situation. Vor ca. 13 Jahren wurde das Haus einer Frau auf zwei ihrer Kinder übertragen und notarlich im Grundbuch eingetragen. Auf das dritte Kind der Frau wurde das Haus nicht übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Schenkung an die zwei der drei Kinder. Aufgrund der verstrichenen Jahre ist ein Widerruf nicht möglich. Aber es sollte doch absolut möglich sein, dass die zwei im Grundbuch eingetragenen Besitzer_innen einwilligen eine dritte Person, ihre Schwester, mit als Besitzerin in das Grundbuch aufzunehmen? Müssen die beteiligten Personen einfach zum vom Amtsgericht anerkannten Notar gehen oder ist das nicht so einfach möglich? Herzlichen Dank schon einmal für Ihre Hilfe! |
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| AW: Änderung Grundbucheuntragung doch, das ist so einfach möglich: die Geschwister können bei einem Notar ihrer Wahl einen Schenkungsvertrag aufsetzen. Der Notar kümmert sich dann um die Eintragung. (Sollten allerdings Grundschulden bestehen, müssen die betroffenen Banken der Löschung/Änderung zustimmen.) |
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| AW: Änderung Grundbucheuntragung Zitat:
Der steuerliche Aspekt (Schenkungssteuer) sollte zuvor abgeklärt werden. |
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| AW: Änderung Grundbucheuntragung @ CruNCC: ich kenne das nur so, dass die Bank ggf. zustimmen muss, wenn ein Teil der mit der Grundschuld belasteten Immobilie verkauft/verschenkt wird. Ist doch auch logisch - damit verkleinert sich die Sicherheit für die Bank, wenn der Eigentumsanteil sinkt. |
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| AW: Änderung Grundbucheuntragung Nein, die Sicherheit für die Bank verändert sich nicht! Die Belastungen verbleiben auf dem gesamten Grundstück! Lediglich die Eigentumsverhältnisse werden geändert.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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