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Änderung des Umlageschlüssel bei Betriebskosten

Dies ist eine Diskussion zu Änderung des Umlageschlüssel bei Betriebskosten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 28.09.2010, 21:35
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Änderung des Umlageschlüssel bei Betriebskosten

mal angenommen in einer Eigentümergemeinschaft wir das Kaltwasser bisher nach Miteigentumsanteil berechnet. Kann der Umlageschlüssel per Beschluss auf Personenzahl geändert werden? Wer bestimmt die Personenanzahl ?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 11:52
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AW: Änderung des Umlageschlüssel bei Betriebskosten

Ja, das kann beschlossen werden. Die Personenzahl ergibt sich aus der Anzahl der Bewohner.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 12:07
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AW: Änderung des Umlageschlüssel bei Betriebskosten

Zitat:
Wer bestimmt die Personenanzahl ?
Die Personenzahl wird dann wohl durch die Hausverwaltung nach vorgegebenen Intervallen jährlich mehrmals ermittelt.

Diese Art der Ermittlung der Umlage ist eine der aufwändigsten und dennoch eine sehr ungenaue Methode.
Niemand kann sagen, ob tatsächlich die 3 Personen eines Haushaltes andere Verbräuche haben wie 5 Personen.

Der gar nicht mal teuere Einbau von Wasserzählern ist die beste Lösung für so ein Problem.
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