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Achtung

Dies ist eine Diskussion zu Achtung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.10.2006, 21:47
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Achtung

hallo,

MAL angenommen frau m hat fristgerecht zum 30.11 gekündigt. da der vermieter mit frau m nachmieter suchen wollte, hat sie ihm einen 2. schlüssel für besichtigungen gelassen.

heute kam ein brief das die übergabe am 15.11 ist. dort sollte also ein übernahmeprotokoll stattfinden.

desweiten seien mängel zu beseitigen.

nun allerdings war der neue mieter, alleine! zur renovierung mit eigenem schlüssel in frau ms wohnung.

kein übernahmeprotokoll wurde gemacht.

sehe ich das falsch, oder muss der neue mieter auch frau m schäden nciht mehr beseitigen.

mit dem betreten der wohnung hat er doch praktisch, die mängel übernommen?

desweiteren darf der vermieter das ???

BIIIIIIIIIIIITE ANTWORTEN
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Alt 13.10.2006, 21:49
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2006, 21:57
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AW: Achtung

entschuldige ist geändert. hoffe so geht es
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2006, 23:32
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AW: Achtung

Nichts für ungut ... aber Schreibstil ist so übel, das mir nur begrenzt klar ist, worum
es eigentlich geht. Der geschilderte Ablauf ist auch eher wirr.

Zitat:
mit dem betreten der wohnung hat er doch praktisch, die mängel übernommen?
Nein. Nur weil jemand, eine Wohnung übernimmt oder darin etwa schon Arbeiten ausführt,
bedeutet dies nicht, das er Mängel der Wohung oder deren Zustand akzeptiert.

Zitat:
desweiteren darf der vermieter das ???
WAS? Worum geht es?
Um die Schlüsselweitergabe? Das hängt davon ab mit welchen Vollmachten der AltMieter
den Vermieter bzzgl. des Schlüssels ausgestattet hat.

Im Zweifel hat der Altmieter solange das Hausrecht wie der Mietvertrag läuft.
Er kann jeden ( der Vermieter und den Neumieter inbegriffen ) der Wohnung verweisen
( Polizei, Feuerwehr und ähnliche Spezial+Notfälle mal aussen vor gelasssen ).
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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