Dies ist eine Diskussion zu Abwassersystem bei Kauf defekt - nicht erkennbar innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Abwassersystem bei Kauf defekt - nicht erkennbar es geht um den Verkauf eines Gebäudes, das nicht an das Abwassersystem angeschlossen ist und daher über ein "Drei-Kammer-System" verfügt (wird von der Stadt abgepumpt). Wie gesetzlich vorgeschrieben, bestand seit Jahren ein Wartungsvertrag über den Gebrauch dieses 3-Kammer-Systems mit einem Unternehmen, das auf Mängel etc. aufmerksam machen muss. Das Haus wird nun verkauft und noch vor dem endgültigen Besitzübergang (Kauf zum 01.09.) stellen die Käufer durch ein anderes Wartungsunternehmen fest, dass das 3-Kammer-System nicht funktioniert und zwar offenbar schon seit Monaten nicht. Dem Verkäufer war dies allerdings wirklich nicht bekannt, da er das Haus vermietet hatte und die Mieter nichts gesagt haben. Wer muss nun für den Schaden aufkommen? Das Wartungsunternehmen, das den Schaden nicht angezeigt hat, der Vekäufer oder der Käufer, der es erst nach der Unterschrift under dem Kaufvertrag (allerdings vor Besitzübergabe) gemerkt hat? Gruss Kröti |
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| AW: Abwassersystem bei Kauf defekt - nicht erkennbar Mängel die vor Besitzübergang entstanden sind oder erkannt wurden, hat der Verkäufer zu beseitigen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Abwassersystem bei Kauf defekt - nicht erkennbar Zitat:
macht der Fakt einen Unterschied, dass der Käufer schon seit 3 Monaten das Haus, das schon seit ca. 5 Monaten leer steht, renoviert? Das Drei-Kammersystem/Toilette/Kleinkläranlage wurde nicht genutzt und es war nicht bekannt, dass ein Defekt vorliegt. Dies wurde erst bekannt, als der Käufer mit einer neuen Wartungsfirma einen Wartungsvertrag machen wollte. Der Verkäufer weigert sich die Reparaturkosten zu zahlen, da es sich angeblich um einen versteckten Mangel handelte, von dem er keine Kenntnis hatte. (Die Wartungsfirma hatte keinen Defekt gemeldet). Wo steht es "schwarz auf weiss", dass der Verkäufer den Schaden vor Besitzübergabe zahlen muss? Gruss Kröti |
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