
31.03.2010, 16:18
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| Abwasseranschluss für Gartengrundstück Angenommen der Besitzer eines Gartengrundstückes, welcher dieses zwar mit einem Bungalow bebaut hat, diesen aber nur tagsüber als Aufenthaltsraum nutzt, wird vom Abwasserzweckverband aufgefordert, einen Anschluss ans städtische Abwassernetz legen zu lassen. Als Toilette könnte der Besitzer ein sogenanntes Plumsklo nutzen. Da Frischwasser lediglich zum Zwecke der Pflanzen- und Blumenpflege genutzt würde, dürfte sich doch kein Zwang zum Anschluss ergeben. Denke ich...
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