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Abtretungserklärung od. Löschungsbewilligung?

Dies ist eine Diskussion zu Abtretungserklärung od. Löschungsbewilligung? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 12:21
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Abtretungserklärung od. Löschungsbewilligung?

Hallo,
Fall: Ein Grundschulddarlehn wird voll getilgt. Das Objekt soll evtl. in späteren Jahren verkauft werden u. wird bis dahin nicht neu beliehen.

Ist es im Hinblick auf einen Verkauf in späteren Jahren aus Kostengründen besser, eine notariell beglaubigte Abtretungserklärung (Abtretungsgläubiger Eigentümer) ausstellen zu lassen statt einer notariellen Löschungsbewilligung?
In beiden Fällen würde der Eigentümer vorerst keine grundbuchliche Eintragung vornehmen lassen.

Werden überhaupt nennenswerte Notarkosten gespart, wenn der Eigentümer eine Abtretungserklärung von seiner (alten) Bank hat u. die viel später einem neuen Eigentümer (wiederum notariell) überträgt wird für dessen Neufinanzierung (Grundschuldbestellung)?

Was spricht gegen eine notarielle Abtretungserklärung anstelle einer Löschungsbewilligung?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 16:19
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AW: Abtretungserklärung od. Löschungsbewilligung?

Es bleibt sich relativ gleich. Wegen der Kosten sollte ein Notar befragt werden.
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