Dies ist eine Diskussion zu Abtretung der Rechte an der Dachflächennutzung an einen einzigen Miteigentümer innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Abtretung der Rechte an der Dachflächennutzung an einen einzigen Miteigentümer mal angenommen ein einzelner Miteigentümer X wollte auf einer kompletten Dachseite eines Hauses mit 10 Miteigentümern eine Solaranlage installieren wollen. Diese Anlage würde jedoch nur von X betrieben und nur ihm und keinem anderen Miteigentümern von Nutzen sein. X hätte gern von den anderen Miteigentümern, daß Sie X erlauben diese zu installieren. X würde daraufhin einen Vertrag aufsetzen, den jeder Miteigentümer unterschreiben solle um ihm dies zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung des Vertrags würden die Miteigentümer jedoch alle Rechte an einer zukünftigen Nutzung der Dachfläche an ihn abtreten und später keine Ansprüche mehr geltend machen können. Zudem würden die Miteigentümer auf Zahlungen von X für die Gewährung der alleinigen Dachflächennutzung mit ihrer Unterschrift verzichten. (Wären diese Bedingungen rechtlich überhaupt zulässig?) Angenommen ein paar Miteigentümer unterschrieben sofort auch ohne von X Bedenkzeit zu erhalten und andere verweigerten ihm die Unterschrift weil sie das nicht akzeptierten. - Was benötigte X um seine Anlage rechtlich abgesichert installieren zu können? Würden die Unterschriften aller Miteigentümer benötigt oder genügt es nur von einem Teil? - Was könnten die Miteigentümer die gegen das Vorhaben von X sind unternehmen um es zu verhindern? Würde es genügen wenn sie (auch wenn nur einer dagegen wäre) X die Unterschrift verweigern würden? Danke. |
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| AW: Abtretung der Rechte an der Dachflächennutzung an einen einzigen Miteigentümer Hier handelt es sich um eine bauliche Veränderung der alle Eigentümer zustimmen müssten. Wenn auch nur einer verweigert, geht da gar nix! |
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