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Abtretung der Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Abtretung der Grundschuld innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 16.06.2010, 14:08
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Abtretung der Grundschuld

Hallo Gemeinde,

ist der Notar verpflichtet bei Rückfrage eine genaue Kosten-Gegenüberstellung zwischen der üblichen Löschung und Neueintragung und zwischen der Abtretung der Grundschuld zu machen?
Wenn sich Käufer und Verkäufer auf die Abtretung einigen, wird diese ebenfalls komplett vom Notar abgewickelt?
Gem. Notar ist der Vorteil für den Käufer verschwindend gering...

Gruß
Christoph
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  #2 (permalink)  
Alt 17.06.2010, 11:50
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AW: Abtretung der Grundschuld

Zitat:
Zitat von Chris G Beitrag anzeigen
ist der Notar verpflichtet bei Rückfrage eine genaue Kosten-Gegenüberstellung zwischen der üblichen Löschung und Neueintragung und zwischen der Abtretung der Grundschuld zu machen?
Verpflichtet ist er nicht da es dazu eine Gebührenordnung gibt. Es genügen 2 Blicke in die "Preisliste", was er sicherlich zun wird, wenn er gebeten wird!

Zitat:
Wenn sich Käufer und Verkäufer auf die Abtretung einigen, wird diese ebenfalls komplett vom Notar abgewickelt? Ja!
Zitat:
Gem. Notar ist der Vorteil für den Käufer verschwindend gering...
Das ist richtig!
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