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Abstimmung bei WEG-Versammlung

Dies ist eine Diskussion zu Abstimmung bei WEG-Versammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 07.01.2009, 07:49
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Abstimmung bei WEG-Versammlung

Erst mal allen gutes neues Jahr.

Folgender Sachverhalt:

3 Familenehaus, Eigentümer A 580/1000, B 250/1000, C 170/1000 Miteigentumsanteil.
Laut Teilungserklärung hat jeder Eigentümer eine Stimme.

Laut WEG ist die Versammlung beschlußfähig wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. das ist der Fall wenn Eigentümer A anwesend ist. Dieser stellt aber nicht die Mehrheit der Stimmen.

Gesetz dem Fall er ist der einzige Anwesende und stimmt für einen Beschluß so ist dieser mit einer Stimme angenommen, o der nicht?


Danke
Heiner
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Heiner
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Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 09:00
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AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung

25 WEG - Mehrheitsbeschluss

(1) Für die Beschlußfassung in Angelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 5.
(2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben.
(3) Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten. ...

Voraussetzung für einen Beschluß ist demnach die Stimmenmehrheit und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile

Für unser Beispiel bedeutet dies m.E.:

1.) A kann allein keinen Beschluß erwirken, weil er nicht die Stimmenmehrheit hat
2.) B +C können keine Beschluß erwirken, weil sie nicht die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen

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  #3 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 11:04
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AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung

Senior,

du hast alles ganz prima aufgeschrieben.

Und doch: Deiner ersten Schlussfolgerung kann ich nicht zustimmen!

Wenn alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen waren und nur A erscheint, ist die Versammlung beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der Anteile anwesend sind.

Wenn in dieser Versammlung A für einen Antrag stimmt, dann ergibt sich:

Eine Ja-Stimme minus null Nein-Stimmen. Ergebnis: Antrag mit Mehrheit, ja sogar einstimmig angenommen!

Berechnet wird nicht nach der Zahl der grundsätzlich Stimmberechtigten, sondern nach Anzahl der an der Abstimmung mit Ja oder NEIN teilnehmenden.

Angenommen, es sind ALLE Eigentümer anwesend.
B und C nehmen an einer Abstimmung nicht teil (enthalten sich).
A stimmt als einziger für den Antrag.
Ergebnis: Antrag mit Mehrheit angenommen!

Sieht das jemand anders?

MfG
Wohni
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  #4 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 11:37
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AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung

Zitat:
Gesetz dem Fall er ist der einzige Anwesende und stimmt für einen Beschluß so ist dieser mit einer Stimme angenommen, o der nicht?
Zitat:
Wenn alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen waren und nur A erscheint, ist die Versammlung beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der Anteile anwesend sind.
Ich habe es mir doch zu einfach gemacht!

Wohni hat's drauf!
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  #5 (permalink)  
Alt 07.01.2009, 11:59
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AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung

Danke für die guten Beiträge. das hat weiter geholfen
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