Dies ist eine Diskussion zu Abstimmung bei WEG-Versammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Abstimmung bei WEG-Versammlung Folgender Sachverhalt: 3 Familenehaus, Eigentümer A 580/1000, B 250/1000, C 170/1000 Miteigentumsanteil. Laut Teilungserklärung hat jeder Eigentümer eine Stimme. Laut WEG ist die Versammlung beschlußfähig wenn mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist. das ist der Fall wenn Eigentümer A anwesend ist. Dieser stellt aber nicht die Mehrheit der Stimmen. Gesetz dem Fall er ist der einzige Anwesende und stimmt für einen Beschluß so ist dieser mit einer Stimme angenommen, o der nicht? Danke Heiner
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung 25 WEG - Mehrheitsbeschluss (1) Für die Beschlußfassung in Angelegenheiten, über die die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit beschließen, gelten die Vorschriften der Absätze 2 bis 5. (2) Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so können sie das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. (3) Die Versammlung ist nur beschlußfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile, vertreten. ... Voraussetzung für einen Beschluß ist demnach die Stimmenmehrheit und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile Für unser Beispiel bedeutet dies m.E.: 1.) A kann allein keinen Beschluß erwirken, weil er nicht die Stimmenmehrheit hat 2.) B +C können keine Beschluß erwirken, weil sie nicht die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen |
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| AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung Senior, du hast alles ganz prima aufgeschrieben. Und doch: Deiner ersten Schlussfolgerung kann ich nicht zustimmen! Wenn alle Eigentümer ordnungsgemäß eingeladen waren und nur A erscheint, ist die Versammlung beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der Anteile anwesend sind. Wenn in dieser Versammlung A für einen Antrag stimmt, dann ergibt sich: Eine Ja-Stimme minus null Nein-Stimmen. Ergebnis: Antrag mit Mehrheit, ja sogar einstimmig angenommen! Berechnet wird nicht nach der Zahl der grundsätzlich Stimmberechtigten, sondern nach Anzahl der an der Abstimmung mit Ja oder NEIN teilnehmenden. Angenommen, es sind ALLE Eigentümer anwesend. B und C nehmen an einer Abstimmung nicht teil (enthalten sich). A stimmt als einziger für den Antrag. Ergebnis: Antrag mit Mehrheit angenommen! Sieht das jemand anders? MfG Wohni |
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| AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung Zitat:
Zitat:
Wohni hat's drauf! |
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| AW: Abstimmung bei WEG-Versammlung Danke für die guten Beiträge. das hat weiter geholfen
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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