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Abstellen von Mofaroller auf Gemeinschaftsgrund

Dies ist eine Diskussion zu Abstellen von Mofaroller auf Gemeinschaftsgrund innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2009, 16:31
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Abstellen von Mofaroller auf Gemeinschaftsgrund

Darf im Bereich der Fahrradständer einer Wohnanlage ein Mofaroller (z.B. Vespa, 50ccm, kein Nummernschild, nur kleines Versicherungszeichen) abgestellt werden, sofern das Motorgeräusch nicht im Wiederspruch zur Hausordnung steht. Die Teilungserklärung und die Hausordnung machen sonst keine Angaben hierüber.

Oder ist jener Mofaroller schon soweit „Fahrzeug“, dass er dort nicht mehr zu suchen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 11:17
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AW: Abstellen von Mofaroller auf Gemeinschaftsgrund

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Oder ist jener Mofaroller schon soweit „Fahrzeug“, dass er dort nicht mehr zu suchen hat?
Ja, ein Mofa ist kein Fahrrad und durch einen Fahrradständer wird nicht auch ein Bereich markiert.
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