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Absprachen neben der Teilungserklärung

Dies ist eine Diskussion zu Absprachen neben der Teilungserklärung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 26.11.2008, 13:10
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Absprachen neben der Teilungserklärung

Wenn Eigentümer in der Eigentümerversammlung schriftliche Absprachen neben der Teilungserklärung vereinbaren, gelten diese Absprachen auch bei Verkauf einer Einheit für den neuen Käufer, auch wenn diese Absprachen bei Kauf nicht bekannt waren bzw. vertraglich nicht erwähnt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 14:14
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AW: Absprachen neben der Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von Chaotin38
Wenn Eigentümer in der Eigentümerversammlung schriftliche Absprachen neben der Teilungserklärung vereinbaren, gelten diese Absprachen auch bei Verkauf einer Einheit für den neuen Käufer, auch wenn diese Absprachen bei Kauf nicht bekannt waren bzw. vertraglich nicht erwähnt werden?
Ja, wenn es sich um rechtskräftige Beschlüsse handelt! Der Käufer sollte sich immer über das Bestehen evtl. Beschlüsse informieren!
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  #3 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 14:30
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AW: Absprachen neben der Teilungserklärung

Und warum sind diese Dokumente dann nicht Anhänge zum Vertrag? Wie kann eine solche Information eine "Hol-Schuld" sein? Eigentümer könnten vor dem Verkauf dann ja alles mögliche entscheiden, oder nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.11.2008, 14:54
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AW: Absprachen neben der Teilungserklärung

Zitat:
Zitat von Chaotin38
Wie kann eine solche Information eine "Hol-Schuld" sein? Eigentümer könnten vor dem Verkauf dann ja alles mögliche entscheiden, oder nicht?
Das hat mit Schuld überhaupt nichts zu tun! Käufer müssen sich "schlau" machen oder nicht kaufen!
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  #5 (permalink)  
Alt 27.11.2008, 21:11
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AW: Absprachen neben der Teilungserklärung

Seit Neuestem muss jede WEG, sprich die Hausverwaltung, eine Beschlusssammlung führen, in der derartige Absprachen aufgeführt sind. Allerdings müssen da nur die neuen Beschlüsse aufgeführt werden (gesetzlich vorgeschrieben). Ob auch die alten in diese Sammlung mit aufgenommen werden, kann jede Verwaltung für sich entscheiden. Diese Beschlusssammlung kann zusammen mit der Teilungserklärung bei Kaufwunsch eingesehen werden.
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