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Absichtserklärung rechtsgültiger Beschluss?

Dies ist eine Diskussion zu Absichtserklärung rechtsgültiger Beschluss? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 16:00
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Absichtserklärung rechtsgültiger Beschluss?

Hallo,

ich habe noch eine Frage.
Führt eine Absichtserklärung auf einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung( zB Bauvorhaben Balkone, es wird einstimmig zugestimmt,das Balkone gebaut werden dürfen) nach der 4 wöchigen Anfechtungsfrist(wo aber nichts angefochten wird) zu einem richtigen rechtsmässiger Beschluss?

Lieben Dank u viele Grüsse
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  #2 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 22:58
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AW: Absichtserklärung rechtsgültiger Beschluss?

Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist das Stellen einer eindeutigen Beschlussfrage mit nachfolgender Abstimmung und Verkündung des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter.


Eine bloße Absichtserklärung führt jedenfalls nicht so einfach zu einem Beschluss.

MfG, Wohni
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 12:55
V.I.P.
 
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AW: Absichtserklärung rechtsgültiger Beschluss?

Wieso soll das eine Absichtserklärung sein und nicht ein Beschluss, dass...
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