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Absicherung

Dies ist eine Diskussion zu Absicherung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 16:20
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Absicherung

Oma hat Immobilie auf Tochter überschrieben mit lebenslangem Wohnrecht für sich selbst und für die Enkelin ( je 1 Wohneinheit).

Enkelin plant 50.000 in Sanierung der gesamten Immobilie zu investieren.

Wie kann sich Enkelin absichern, daß Mutter nicht Haus samt Investition verkauft?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:17
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AW: Absicherung

Natürlich kann die Mutter das Haus verkaufen - vorausgesetzt, es findet sich ein Käufer, der eine mit einem lebenslangen Wohnrecht belastete Immobilie kauft. Dieses Wohnrecht erlischt nämlich im Fall eines Verkaufs nicht. Und wenn die Enkelin noch jung ist, dürfte der Anreiz, das Haus trotz des Wohnrechts zu kaufen, gleich Null sein. Der Käufer hätte nur die Möglichkeit, die Oma und die Enkelin durch Zahlung einer frei zu verhandelnden Summe zum Verzicht auf das Wohnrecht zu bewegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:58
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AW: Absicherung

Das ist der Enkelin klar. Die Frage ist vielmehr, wie man die Investition grundbuchlich sichern kann.
Als "Darlehen" an die Mutter?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 20:14
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AW: Absicherung

Zitat:
Zitat von marcusdani Beitrag anzeigen
Das ist der Enkelin klar. Die Frage ist vielmehr, wie man die Investition grundbuchlich sichern kann.
Als "Darlehen" an die Mutter?
Wenn's der Enkelin "klar" ist, erste Frage passt nicht zur zweiten. W o v o r soll Grundbucheintrag sichern?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 10:32
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AW: Absicherung

Was will die Enkelin denn noch sichern? Ihr Wohnrecht braucht sie nicht. Das ist doch durch Eintfragung schon gesichert.
Sind denn noch andere Eintragungen im Grundbuch vorhanden, vor dem Wohnrecht? (Evtl. von Banken?)
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:01
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AW: Absicherung

Keine andere Eintragung vorhanden.

Enkelin dachte, man müsste die Investition absichern. Theoretisch könnte die Mutter ja Kredit aufnehmen, wenn der dann nicht bedient werden würde und es zu einer Versteigerung käme, dann würde doch das Wohnrecht erlöschen, oder?
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Alt 06.02.2012, 20:23
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AW: Absicherung

Zitat:
Zitat von marcusdani Beitrag anzeigen
Keine andere Eintragung vorhanden.

Enkelin dachte, man müsste die Investition absichern. Theoretisch könnte die Mutter ja Kredit aufnehmen, wenn der dann nicht bedient werden würde und es zu einer Versteigerung käme, dann würde doch das Wohnrecht erlöschen, oder?
Nein, das funktioniert so nicht. Wenn das Wohnrecht im Rang nach der/den Grundschuld(en) eingetragen ist, bleibt das Wohnrecht bestehen. Die finanzierende Bank wird auf Vorrang vor dem Wohnrecht bestehen.
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