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Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 14:33
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Was genau müsste man in Erfahrung bringen, um sagen zu können, ob besagter Kabelanschluss sich auch für einen Internetanschluss eignet?
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  #12 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 14:53
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Cauxillor Beitrag anzeigen
Was genau müsste man in Erfahrung bringen, um sagen zu können, ob besagter Kabelanschluss sich auch für einen Internetanschluss eignet?
Den Kabelanbieter fragen!
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  #13 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 19:54
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zuallererst sollte man einmal den Verwalter aufsuchen und den Vertrag mit dem Kabelanbieter genau studieren.

Danach ist man schlauer, ob einzelne vielleicht da heraus kommen und sich so der Betrag, den der Verwalter zu überweisen hat, möglicherwerise geringer wird.

MfG, Wohni
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  #14 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 16:34
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Angenommen x hat einen Gemeinschaftsanschluss. Von der Hausverwaltung bekommt er mitgeteilt, dass er seinen Kabelanschluss nur aufgrund eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft abmelden kann. Angenommen dieser fällt negativ für x aus, muss x die Kabelgebühren dann zahlen?

Ist es überhaupt legal x so zu behandeln?

Mfg
Cauxillor
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  #15 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 20:17
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Es kommt einfach auf den Vertrag mit dem Kabelbetreiber an und wer ihn abgeschlossen hat.Kabelverträge werden i.R. mit dem Hauseigentümern abgeschlossen. Und dieser Hauseigentümer bzw. die WEG verteilt die Kosten auf die einzelnen Wohnungen. Ob der Anschluß genutzt wird ist ohne Bedeutung.
Man kann nicht Verträge abschließen und sich anschließend aussuchen, welcher Teil gerade genehm ist und eingehalten werden soll. Mit dem Kauf einer Wohnung tritt der Käufer in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein und hat sich an sämtlichen Kosten der Gemeinschaft zu beteiligen. Beschlüsse der Gemeinschaft binden auch diejenigen Eigentümer, die nicht zugestimmt haben.Die Gemeinschaft entscheidet in einem demokratischen Verfahren, nämlich mit Mehrheit, über den Abschluss von Verträgen. Nach dem Abschluss von Verträgen gilt ein sehr einfacher Grundsatz: Verträge sind einzuhalten.
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