Dies ist eine Diskussion zu Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Nehmen wir mal folgenden Fall: x hat eine Eigentumswohnung im Objekt y gekauft. Die Hausverwaltung des Objektes y verrechnet den Eigentumswohnungsbesitzern und -besitzerinnen einen monatlichen Betrag für einen Kabelfernsehanschluss. Kann x den Anschluss abmelden? Müsste x dazu belegen, dass er keinen Fernseher besitzt? Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Kann X leider nicht - die Anschlussgebühr wird für das Gesamtobjekt fällig und auf die einzelnen Eigentümer umgelegt. Auch wenn X den Anschluss nicht nutzt, muss er deshalb zahlen. |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Dies muss nicht so sein. Es kann auch jeder Eigentümer bzw. Mieter einen eigenen Vertrag mit den Kabelanbieter haben. (Ist aber teurer) Auch könnte die WEG eine andere Kostenverteilung beschließer. (Hätte der Verwalter mehr Arbeit) |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Zitat:
Grundsätzlich gibt es 3 Varianten: 1. Gemeinschaftsanschluss; hier wird der komplette Vertrag, einschließlich der Installation, über die Hausverwaltung abgewickelt und abgerechnet. 2. Wohnungsanschluss der Anschluss wird bis zu den Gebäuden über die Hausverwaltung abgewickelt aber jeder Eigentümer/Mieter kann selbst über einen Anschluss bestimmen 3. Einzelnutzervertrag jeder Eigentümer/Mieter ist für den gesamten Anschluss selbst verantwortlich Möglicherweise sind es örtliche Gegebenheiten, die die eine oder andere Variante für den Nutzer vorteilhafter erscheinen lassen. Aber entscheiden wird hier dann doch die WEG. |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Wir haben z.B. jede Eigentümereinheit einen Vertrag aber Anschlußgebühren wird pro Jahr komplett berechnet und durch Verwalter durch alle ETW geteilt. Da kannste auch nicht so einfach aus dem Vertrag, nur wenn 100 Prozent zustimmen denn dann muss dein Anteil auf die anderen mit umgelegt werden. Und wer will dass schon... |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Zitat:
Daher wird es sich hier wohl um einen Gemeinschaftsanschluss handeln - in unserer Gegend ist dies jedenfalls zu nahezu 100% so! Die möglichen anderen Alternativen kommen in der Praxis kaum vor. |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Natürlich jeder, der seinen Anbieter frei wählen möchte! ![]() |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Vorallem ist der Kabelanschluß unnötig seit es DVB-T gibt. |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Danke für eure Infos. Beinhaltet so ein Kabelanschluss eigentlich auch Internet- und Telefonanschluss? |
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| AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung Zitat:
Und imho ist ein Kabelanschluss durch DVB-T noch lange nicht überflüssig geworden. Kabel bietet noch so einiges zusätzlich: - Internet bis zu 100mbit - Telefonie - HDTV - Pay-TV - in einigen Bundesländern (zb BW) bekommt man per DVB-T nur die ÖR - generell grössere TV/Radio Auswahl |
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