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Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Dies ist eine Diskussion zu Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 16:12
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Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Hallo Rechtsexperten!

Nehmen wir mal folgenden Fall:

x hat eine Eigentumswohnung im Objekt y gekauft. Die Hausverwaltung des Objektes y verrechnet den Eigentumswohnungsbesitzern und -besitzerinnen einen monatlichen Betrag für einen Kabelfernsehanschluss.

Kann x den Anschluss abmelden?
Müsste x dazu belegen, dass er keinen Fernseher besitzt?

Wie ist die Rechtslage?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 16:25
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Cauxillor Beitrag anzeigen
Kann x den Anschluss abmelden?
Kann X leider nicht - die Anschlussgebühr wird für das Gesamtobjekt fällig und auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.

Auch wenn X den Anschluss nicht nutzt, muss er deshalb zahlen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 01:17
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Dies muss nicht so sein. Es kann auch jeder Eigentümer bzw. Mieter einen eigenen Vertrag mit den Kabelanbieter haben. (Ist aber teurer)
Auch könnte die WEG eine andere Kostenverteilung beschließer. (Hätte der Verwalter mehr Arbeit)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 20:32
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Investmentclub Beitrag anzeigen
Dies muss nicht so sein. Es kann auch jeder Eigentümer bzw. Mieter einen eigenen Vertrag mit den Kabelanbieter haben. (Ist aber teurer)
Auch könnte die WEG eine andere Kostenverteilung beschließer. (Hätte der Verwalter mehr Arbeit)
Ja, so ist es.

Grundsätzlich gibt es 3 Varianten:

1. Gemeinschaftsanschluss;
hier wird der komplette Vertrag, einschließlich der Installation, über die Hausverwaltung abgewickelt und abgerechnet.

2. Wohnungsanschluss
der Anschluss wird bis zu den Gebäuden über die Hausverwaltung abgewickelt aber jeder Eigentümer/Mieter kann selbst über einen Anschluss bestimmen

3. Einzelnutzervertrag
jeder Eigentümer/Mieter ist für den gesamten Anschluss selbst verantwortlich

Möglicherweise sind es örtliche Gegebenheiten, die die eine oder andere Variante für den Nutzer vorteilhafter erscheinen lassen.

Aber entscheiden wird hier dann doch die WEG.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 20:38
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Wir haben z.B. jede Eigentümereinheit einen Vertrag aber Anschlußgebühren wird pro Jahr komplett berechnet und durch Verwalter durch alle ETW geteilt. Da kannste auch nicht so einfach aus dem Vertrag, nur wenn 100 Prozent zustimmen denn dann muss dein Anteil auf die anderen mit umgelegt werden. Und wer will dass schon...
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 09:59
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
2. Wohnungsanschluss
der Anschluss wird bis zu den Gebäuden über die Hausverwaltung abgewickelt aber jeder Eigentümer/Mieter kann selbst über einen Anschluss bestimmen

3. Einzelnutzervertrag
jeder Eigentümer/Mieter ist für den gesamten Anschluss selbst verantwortlich
Das ist durchaus möglich - in diesen beiden Fällen würde aber eine ordentliche Hausverwaltung nicht einfach abrechnen können, sondern X hätte bei 2. zumindest zugestimmt, bei 3. sogar selbst den Vertrag mit dem Anbieter abgeschlossen.....

Daher wird es sich hier wohl um einen Gemeinschaftsanschluss handeln - in unserer Gegend ist dies jedenfalls zu nahezu 100% so!
Die möglichen anderen Alternativen kommen in der Praxis kaum vor.
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:30
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Zitat:
Zitat von Kommunaler Beitrag anzeigen
... Und wer will dass schon...
Natürlich jeder, der seinen Anbieter frei wählen möchte!
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 11:39
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Vorallem ist der Kabelanschluß unnötig seit es DVB-T gibt.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 17:55
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AW: Abmeldung des Kabelfernsehanschlusses einer Eigentumswohnung

Danke für eure Infos.

Beinhaltet so ein Kabelanschluss eigentlich auch Internet- und Telefonanschluss?
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  #10 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 19:18
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Zitat:
Zitat von Cauxillor Beitrag anzeigen
Beinhaltet so ein Kabelanschluss eigentlich auch Internet- und Telefonanschluss?
idR nicht, das muss extra hinzugebucht werden.

Und imho ist ein Kabelanschluss durch DVB-T noch lange nicht überflüssig geworden. Kabel bietet noch so einiges zusätzlich:
- Internet bis zu 100mbit
- Telefonie
- HDTV
- Pay-TV
- in einigen Bundesländern (zb BW) bekommt man per DVB-T nur die ÖR
- generell grössere TV/Radio Auswahl
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