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Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Dies ist eine Diskussion zu Ablösevertrag beim Immobilienkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.09.2010, 18:04
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Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Angenommen der Verkäufer einer Immobilie verlangt neben dem Kaufpreis noch privat eine gewisse Ablösesumme für neue Möbel und erst kürzlich ausgeführte Modernisierungs- und renovierungsarbeiten am Haus.

Angenommen der Käufer ist mit dem Betrag einverstanden. Gibte es dabei etwas speziell zu beachten? Verhältnismäßigkeit, etc... ?

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 19:57
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AW: Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten erhöhen den Wert des Objekts und sind daher im Kaufpreis enthalten. Eine "Ablöse" für Möbel etc. ist durchaus üblich und sollte dem Notar mitgeteilt werden. Dies wird im Kaufvertrag mit aufgenommen und separat ausgewiesen, da sich die Grunderwerbsteuer lediglich aus dem reinen Kaufpreis bemisst.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 20:24
V.I.P.
 
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AW: Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Ich frage mich, was der Verkäufer hier drücken will, denn er bietet so etwas nicht grundlos an. Einen Zusatzbetrag "schwarz" würde ich nicht zahlen. CruNCC ist zuzustimmen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 20:57
V.I.P.
 
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AW: Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Einen Zusatzbetrag "schwarz" würde ich nicht zahlen.
Davon abgesehen, dass dies ggf. die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge hätte.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 10:36
V.I.P.
 
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AW: Ablösevertrag beim Immobilienkauf

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Davon abgesehen, dass dies ggf. die Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge hätte.
Korrekt! Alle Nebenabreden müssen protokolliert sein ansonsten der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist! Hier soll Steuer hinterzogen werden.
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