
21.04.2009, 22:38
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| Boardneuling | | Registriert seit: Apr 2009
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| Abgaben für Eckgrundstück Ein Grundstück mit Einfamilienhaus ist eingeschlossen von zwei Straßen, also ein Eckgrundstück. Straße A ist asphaltiert und zählt als Hauptstraße. Straße B ist nur ein Schotterweg. Nun möchte eine örtlich zuständige Behörde für Straße A Straßenreingigungsgebühren verlangen. Jedoch befindet sich zwischen Straße A und dem Grundstück ein kleines Stück "Niemandsland", welches zur Gemeinde gehört. Könnte in diesem Fall der Grundstückseigentümer zur Gebührenabgabe herangezogen werden, da das Grundstück ja nicht dirket an der Straße beginnt bzw. endet? |