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Abgaben für Eckgrundstück

Dies ist eine Diskussion zu Abgaben für Eckgrundstück innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 21.04.2009, 22:38
Boardneuling
 
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Abgaben für Eckgrundstück

Ein Grundstück mit Einfamilienhaus ist eingeschlossen von zwei Straßen, also ein Eckgrundstück. Straße A ist asphaltiert und zählt als Hauptstraße. Straße B ist nur ein Schotterweg. Nun möchte eine örtlich zuständige Behörde für Straße A Straßenreingigungsgebühren verlangen. Jedoch befindet sich zwischen Straße A und dem Grundstück ein kleines Stück "Niemandsland", welches zur Gemeinde gehört. Könnte in diesem Fall der Grundstückseigentümer zur Gebührenabgabe herangezogen werden, da das Grundstück ja nicht dirket an der Straße beginnt bzw. endet?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 11:52
V.I.P.
 
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AW: Abgaben für Eckgrundstück

Ich meine nein, da der Grundstückseigentümer ja nicht Anlieger ist sondern die Gemeinde.
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