Dies ist eine Diskussion zu Abfindung Wohnrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Abfindung Wohnrecht habe eine frage betreffend immobilienrecht: angenommen jemand ist eigentümer einer relativ großen liegenschaft, auf der insgesamt 2 gebäude stehen. auf einem dieser beiden gebäude ist bezogen auf eine wohnung ein lebenslanges wohnrecht für eine person eingetragen. nun möchte der eigentümer die komplette liegenschaft veräußern und den begünstigten des wohnrechts mit einer entsprechenden summe abfinden. der begünstigte des wohnrechts lehnt dieses angebot jedoch ab und besteht weiterhin auf dem wohnrecht. was kann im schlimmsten fall passieren? ist der begünstigte des wohnrechts rechtlich überhaupt in der lage die abfindung abzulehnen? muss im falle eines verkaufs das betreffende gebäude weiterhin bestehen bleiben? |
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| AW: Abfindung Wohnrecht meine Kenntnisse des Sachenrechts sind leider nur gering (geblieben), aber meines Erachtens kann der Eigentümer sein Eigentum verkaufen oder platt machen. Denn die Eigentumsgarantie berechtigt dazu, über sein Eigentum frei zu verfügen. In diesem Fall wird aber ein absolutes Recht des Wohnrechtsinhabers verletzt, denn die lebenslange Nutzung wird unmöglich gemacht, - was nach § 823 BGB zum Schadensersatz berechtigt. Dann bekommt er Schadensersatz in Höhe des Werts des Wohnrechts. Ob das höher oder niedirger ausfällt, als die angebotene Abfindung bleibt dahingestellt...
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Abfindung Wohnrecht Es wird kein Käufer gefunden, da dieser das Wohnrecht übernehmen muss. Zitat:
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