Dies ist eine Diskussion zu Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? Nehmen wir weiter an, dass der Kaufvertrag Anfang August 2010 von allen Parteien (für die demente Dame die bestellte Betreuerin) unterschrieben. Als Zahlungsziel wurde der 30.09.2010 genannt. Da das Betreuungsgericht aber auch noch den Kaufvertrag bestätigen muss, verzögert sich das Zahlungsziel. Nehmen wir schlußendlich an, dass am 05.11. mitgeteilt wurde, dass der Kaufpreis nunmehr fällig ist. Die Schlüsselübergabe soll nach Zahlungseingang (Eigenkapital und Bankdarlehen) erfolgen. Die Schlüsselübergabe fand am 19.11. statt. Eine Eintragungsbekanntmachung nach § 55 GBO wurde der neue Eigentümer am 26.11. informiert, dass er im Grundbuch eingetragen wurde. Jetzt nun die hypothetische Frage: Ab wann hat der neue Eigentümer das Hausgeld zu bezahlen. a) ab Dezember 2010 b) anteilig für November 2010 c) komplett ab November 2010
__________________ Es gibt nur zwei Dinge, die unendlich sind: Das Universum und die menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin. --- Albert Einstein --- |
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| AW: Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? hallo, dies müsste prinzipiell im Kaufvertrag geregelt sein - ist dort nichts weiter vermerkt, würd ich sagen, anteilig November |
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| AW: Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? Üblicherweise ab Übergabe! |
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| AW: Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? Wann wäre diese "Übergabe" gewesen? Bei der Schlüsselübergabe von der Betreuerin der dementen Dame?
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| AW: Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? Zitat:
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| Nehmen wir aber nun an, dass die Hausverwaltung - die an der Schlüsselübergabe nicht beteiligt war - darauf besteht, dass das volle Hausgeld für November bezahlt wird, würden diese Auszüge aus dem Kaufvertrag der verkaufenden und kaufenden Partei, die Hausverwaltung umstimmen? § 3 - Besitzübergabe und Gewährleistung 1. Der Besitz, die Nutzungen, die Lasten, die Verkehrssicherungspflicht sowie die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung ... gehen am 01.10.2010 auf den Käufer über, sofern der vollständige Kaufpreis erbracht ist, ansonsten am Tage des Nachweises der vollständigen Kaufpreiszahlung. Nehmen wir an, am 06.11. wurde die Kaufpreisfälligkeit vom Notar gemeldet. Die Bezahlung mit Eigenkapital ging am 11.11. auf das Konto der Verkäuferin ein - nachdem ein Nachweis erbracht wurde, zahlte auch die dahrlehengebende Bank zum 16.11. die restliche Summe ein. Aufgrund dieser Einzahlungen wurde dann ein Termin zum 19.11. zur Schlüsselübergabe ausgemacht. Weiterer Auszug aus dem Kaufvertrag § 6 Belehrung 2. Der Käufer wird erst mit der Eintragung der Auflassung in das Grundbuch Eigentümer des Kaufgegenstandes. Schlußendlich nehmen wir an, dass die Eintragung des Käufers als Besitzer der Eigentumswohnung gemäß Grundbuchauszug am 25.11. vorgenommen wurde. Frage 1): Sagen die kurzen Auszüge aus dem fiktiven Kaufvertrages aus, ab wann das Hausgeld vom Käufer zu zahlen ist? Und zählt der Kaufvertrag zwischen den Verkäufer und dem Käufer mehr als ggf. vorliegende Satzungen (die dem Käufer vor dem Kauf nicht vorlagen) der Hausverwaltung? Frage 2): Kann es sein, dass der 16.11. (vollständiger Eingang der Zahlung) als Berechnungszeitpunkt für das Hausgeld herangezogen werden kann? Oder aber weiterhin der 19.11. - Zeitpunkt der Schlüsselübergabe? Frage 3): Oder ist es der 25.11., wo der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde?
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| AW: Ab wann Zahlung Hausgeld des neuen Eigentümers? Zahlungen durch den Käufer an die Hausverwaltung müssen erst ab Eigentumsumschreibung erfolgen. Dennoch hat der Käufer das Hausgeld mit dem Verkäufer ab Besitzübergang abzurechnen! Die Hausverwaltung wird/muss keine Zwischenmonatsabrechnungen machen. |
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| eigentumswohnung, eigentumübergang, hausgeld |
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