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Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann ist eine Maklergebühr fällig? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.03.2009, 00:33
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Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Hallo,

ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Familie X ist auf Haussuche und schreibt deshalb eine Reihe von Maklern per Email an. Sie erhält von einigen Exposes auf denen auch steht, dass im Erfolgsfall eine Provision anfällt. Reicht das aus, um einen Maklerprovision zu begründen? Ist das abhängig davon, ob die Adresse der Objekte angegeben war? Kann (Muss) man einfach zurückschreiben, dass man eine so hohe Provision nicht zahlen möchte, um klar zu machen, dass man keinen Maklervertrag möchte?

Viele Grüße,
Christian
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2009, 19:24
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Die Käufer müssen keinen Maklervertrag machen, den hat der Verkäufer abgeschlossen.

Wenn der Makler tätig geworden ist und für dieses Objekt ein notariell KV unterschrieben wird, wird die Maklercourtage fällig. Entweder man möchte diese Objekt und zahlt und man verhandelt mit dem Verkäufer, dass dieser die Courtage übernimmt..
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2009, 22:11
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Warum steht dann in den Exposes, dass eine Provision i.H.v. 3.57% vom Käufer zu zahlen ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2009, 22:32
V.I.P.
 
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Zitat:
Zitat von lsmbf
Warum steht dann in den Exposes, dass eine Provision i.H.v. 3.57% vom Käufer zu zahlen ist?
Was sollte denn sonst drinstehen? Dass der Verkäufer diese Kosten übernimmt? Dieser übernimmt die Kosten wohl kaum freiwillig.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 00:08
Boardneuling
 
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Ist es nicht so, dass der Käufer die o.g. in den Exposes genannte Maklergebühr zahlen muss und der Verkäufer zusätzlich für die erfolgreiche Vermittlung eine Gebühr an den Makler zahlt?
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  #6 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 00:31
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Zitat:
Zitat von Pimbolina
Ist es nicht so, dass der Käufer die o.g. in den Exposes genannte Maklergebühr zahlen muss und der Verkäufer zusätzlich für die erfolgreiche Vermittlung eine Gebühr an den Makler zahlt?
Grundsätzlich ja - wobei alles Verhandlungssache ist. Der Makler kann jedoch von beiden eine Provision verlangen.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 14:30
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AW: Ab wann ist eine Maklergebühr fällig?

Zitat:
Zitat von lsmbf
Kann (Muss) man einfach zurückschreiben, dass man eine so hohe Provision nicht zahlen möchte, um klar zu machen, dass man keinen Maklervertrag möchte?
Eine Maklerprovision wäre nur dann fällig, wenn, nach Kenntnis des Provisionsverlangens, weitere Dienste des Maklers in Anspruch genommen würden und dann ein Vertrag zustande käme. X brauchst also nicht zu reagieren. Ein Maklervertrag kann auch durch konkludentes Handeln zustande kommen!
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