
23.09.2003, 17:09
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| V.I.P. | | Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1.547
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Das ist mal wieder so ein typischer Fall, der alleine auf Basis der wenigen hier mitzuteilenden Fakten nicht abschließend bewertet werden kann.
Die - vielleicht - überraschende Antwort lautet, dass durchaus ein Provisionsanspruch entstanden sein kann. Nämlich dann, wenn die Maklertätigkeit zumindest AUCH für den späteren Vertragsabschluss ursächlich ist.
Nur mal ein Beispiel, das das vielleicht verdeutlichen kann. Es können zwischen der Maklertätigkeit und dem schließlich zustande gekommenen Kaufvertrag durchaus bis zu vier Jahre vergehen, ohne dass der Makler seinen Anspruch verliert.
Gruß,
fob |