
10.09.2003, 17:39
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Sep 2003 Ort: Stadtilm, Thüringen Alter: 34
Beiträge: 2
| |
Hallo!
Das ist so eine Sache!
Ich würde sagen: ja!
Denn in der Eigentümerversammlung müssen alle Beschlüsse, über die in der Versammlung entschieden werden soll, vorher in der Tagesordnung stehen. Während der Versammlung muss man über nichts abstimmen, was nicht vorher ein TOP war. So kenne ich das! Du kannst aber gegen die Beschlüsse aus der WEG-Versammlung beim zuständigen Amtsgericht Wiederspruch einlegen (Frist beachten).
__________________ Jule |