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Alt 10.09.2003, 17:39
juleki juleki ist offline
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Registriert seit: Sep 2003
Ort: Stadtilm, Thüringen
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Hallo!

Das ist so eine Sache!
Ich würde sagen: ja!
Denn in der Eigentümerversammlung müssen alle Beschlüsse, über die in der Versammlung entschieden werden soll, vorher in der Tagesordnung stehen. Während der Versammlung muss man über nichts abstimmen, was nicht vorher ein TOP war. So kenne ich das! Du kannst aber gegen die Beschlüsse aus der WEG-Versammlung beim zuständigen Amtsgericht Wiederspruch einlegen (Frist beachten).
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Jule
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