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Alt 04.09.2004, 10:07
Jurij Jurij ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2004
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Hallo Daggy,

besten Dank für die Antwort!

So ist es aber nicht, denn das Grundstück wurde von dem jetzigen Besitzer selbst zur Versteigerung in ein Auktionshaus gegeben. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass nicht es selbst, sondern der Eigentümer für gravierende Fehlangaben (nicht Mängel oder geringe Abweichungen, Unvollständigkeiten) gerade steht, dass das Auktionshaus auf Angaben zum so genannten Einliefererungsgegenstand (Immobilienobjekt) seitens des Veräußerers angewiesen ist.

Also hiermit noch einmal meine ersten Fragen auf den Weg! Was kann unser Bekannter tun? Wieder-Versteigerung ist nicht unbedingt nötig. Es gibt - wenn auch gering - Mieteinnahmen.

Gruß,
Jurij
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moralische Fantasie!
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