
26.08.2003, 22:59
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Mar 2003
Beiträge: 6
| |
Hallo!
Die Kosten für die Rückübertragung der Sicherheiten sind vom Darlehensnehmer zu tragen. Das betrifft aber nur Kosten, die nicht direkt bei der Bank anfallen.
Also z.B.
* Erstellung Löschungsbewilligung. Die zwingend notwendige notarielle Beglaubigung zahlt der DL-Nehmer, den Vollzug der Löschung im Grundbuch auch (also je Notarkosten).
Wenn die Grundschulden endvalutiert sind, kann die Bank aber keine Kosten für die Erstellung der Urkunde etc. .. verlangen.
Gruß, Susi
__________________ Susi |